Koalitionsausschuss Stromsteuer 2025 – Folgen für kleine Unternehmen
Kein Geld für Stromsteuer-Senkung 2025: Was KMU und Handwerker jetzt wissen müssen. Überblick, Folgen & Lösungen.
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Die Hoffnung auf eine spürbare Senkung der Stromsteuer wurde erneut enttäuscht: Der Koalitionsausschuss hat Mitte 2025 beschlossen, vorerst keine weiteren Mittel zur Entlastung bei der Stromsteuer bereitzustellen. Besonders kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe und Solo-Selbstständige reagieren verärgert – denn steigende Energiekosten treffen sie unverhältnismäßig stark.
Im Rahmen der Haushaltsdebatten für 2025 hatte sich der Koalitionsausschuss mit verschiedenen Entlastungsvorschlägen befasst – unter anderem auch mit einer Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß.
Doch laut Handelsblatt fehlt dem Haushalt aktuell das Budget dafür. Die Absenkung wird daher auf unbestimmte Zeit verschoben.
Für kleine Betriebe ohne eigene Energieerzeugung (z. B. PV-Anlage) bleiben die Stromkosten ein massiver Belastungsfaktor. Anders als Konzerne haben sie kaum Möglichkeiten zur Kompensation.
Großverbraucher aus der Industrie profitieren weiterhin von Sonderregelungen. Kleine Unternehmen hingegen zahlen die volle Stromsteuer – aktuell 2,05 ct/kWh für gewerbliche Nutzung.
Kleine Unternehmen könnten zwar theoretisch Entlastungsanträge stellen (z. B. nach § 9b StromStG), der administrative Aufwand steht aber oft in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Gruppe | Stromsteuer-Vorteile? | Kommentar |
---|---|---|
Großindustrie | ✅ Ja | Teilweise Befreiung / Rückerstattungen möglich |
Rechenzentren | ✅ Ja | Sonderregelungen durch Bundesnetzagentur |
Mittelstand (KMU) | ❌ Nein | Keine gezielte Entlastung |
Handwerksbetriebe |
❌ Nein |
Stark betroffen durch Maschinen & Grundlast |
Einzelunternehmer/Solos | ❌ Nein | Keine Kompensation trotz Homeoffice-Kosten |
Tools wie ein Stromverbrauchsbericht helfen, betriebliche Energiequellen transparent zu machen.
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Die Entscheidung des Koalitionsausschusses zur Stromsteuer enttäuscht viele kleinere Betriebe – nicht nur emotional, sondern auch wirtschaftlich. Ohne gezielte Entlastungen drohen Wettbewerbsnachteile, zumal energieintensive Prozesse im Mittelstand weit verbreitet sind. Es bleibt zu hoffen, dass mit dem nächsten Haushaltsjahr eine gerechtere Lösung für KMU geschaffen wird.
Bis dahin gilt: Kosten kennen, Prozesse optimieren – und auf kommende Förderungen vorbereitet sein.
Nein. Der Koalitionsausschuss hat entschieden, die Stromsteuer nicht weiter zu senken. Industrie profitiert weiterhin von Sonderregelungen – kleine Betriebe nicht.
Aktuell liegt die Stromsteuer bei 2,05 ct/kWh für gewerbliche Nutzung – ohne Ermäßigungen oder Rückerstattungen.
Ja, über §9b StromStG – allerdings ist der Antrag aufwendig und lohnt sich nur bei sehr hohem Verbrauch.
Energetische Sanierung, PV-Anlage, Zeiterfassung mit Verbrauchsmonitoring oder digitale Rechnungsprozesse helfen, indirekt Stromkosten zu senken.