Koalitionsausschuss Stromsteuer 2025 – Folgen für kleine Unternehmen
Kein Geld für Stromsteuer-Senkung 2025: Was KMU und Handwerker jetzt wissen müssen. Überblick, Folgen & Lösungen.
Koalitionsausschuss Stromsteuer 2025: Was kleine Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Hoffnung auf eine spürbare Senkung der Stromsteuer wurde erneut enttäuscht: Der Koalitionsausschuss hat Mitte 2025 beschlossen, vorerst keine weiteren Mittel zur Entlastung bei der Stromsteuer bereitzustellen. Besonders kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe und Solo-Selbstständige reagieren verärgert – denn steigende Energiekosten treffen sie unverhältnismäßig stark.
Was wurde beschlossen?
Im Rahmen der Haushaltsdebatten für 2025 hatte sich der Koalitionsausschuss mit verschiedenen Entlastungsvorschlägen befasst – unter anderem auch mit einer Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß.
Doch laut Handelsblatt fehlt dem Haushalt aktuell das Budget dafür. Die Absenkung wird daher auf unbestimmte Zeit verschoben.
Was bedeutet das für kleine Unternehmen?
1. Steigende Fixkosten bei gleichbleibender Leistung
Für kleine Betriebe ohne eigene Energieerzeugung (z. B. PV-Anlage) bleiben die Stromkosten ein massiver Belastungsfaktor. Anders als Konzerne haben sie kaum Möglichkeiten zur Kompensation.
2. Wettbewerbsnachteil gegenüber der Industrie
Großverbraucher aus der Industrie profitieren weiterhin von Sonderregelungen. Kleine Unternehmen hingegen zahlen die volle Stromsteuer – aktuell 2,05 ct/kWh für gewerbliche Nutzung.
3. Bürokratie bleibt
Kleine Unternehmen könnten zwar theoretisch Entlastungsanträge stellen (z. B. nach § 9b StromStG), der administrative Aufwand steht aber oft in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Wer profitiert – und wer nicht?
Gruppe | Stromsteuer-Vorteile? | Kommentar |
---|---|---|
Großindustrie | ✅ Ja | Teilweise Befreiung / Rückerstattungen möglich |
Rechenzentren | ✅ Ja | Sonderregelungen durch Bundesnetzagentur |
Mittelstand (KMU) | ❌ Nein | Keine gezielte Entlastung |
Handwerksbetriebe | ❌ Nein | Stark betroffen durch Maschinen & Grundlast |
Einzelunternehmer/Solos | ❌ Nein | Keine Kompensation trotz Homeoffice-Kosten |
Was können kleine Unternehmen tun?
✅ Stromverbrauch analysieren
Tools wie ein Stromverbrauchsbericht helfen, betriebliche Energiequellen transparent zu machen.
✅ Energiebezogene Betriebsausgaben optimieren
- Ökostrom-Vergleiche
- Zeiterfassung mit Verbrauchskalkulation
- Wärmepumpenförderung prüfen
✅ Investitionsbonus prüfen
Falls neue Investitionen anstehen, kann der Investitions-Booster 2025–2028 sinnvoller sein als Einsparungen durch Stromsteuer.
Fazit
Die Entscheidung des Koalitionsausschusses zur Stromsteuer enttäuscht viele kleinere Betriebe – nicht nur emotional, sondern auch wirtschaftlich. Ohne gezielte Entlastungen drohen Wettbewerbsnachteile, zumal energieintensive Prozesse im Mittelstand weit verbreitet sind. Es bleibt zu hoffen, dass mit dem nächsten Haushaltsjahr eine gerechtere Lösung für KMU geschaffen wird.
Bis dahin gilt: Kosten kennen, Prozesse optimieren – und auf kommende Förderungen vorbereitet sein.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Gilt die Stromsteuer-Senkung 2025 für alle Unternehmen?
Nein. Der Koalitionsausschuss hat entschieden, die Stromsteuer nicht weiter zu senken. Industrie profitiert weiterhin von Sonderregelungen – kleine Betriebe nicht.
Was zahlt ein kleines Unternehmen aktuell an Stromsteuer?
Aktuell liegt die Stromsteuer bei 2,05 ct/kWh für gewerbliche Nutzung – ohne Ermäßigungen oder Rückerstattungen.
Gibt es Möglichkeiten zur Entlastung?
Ja, über §9b StromStG – allerdings ist der Antrag aufwendig und lohnt sich nur bei sehr hohem Verbrauch.
Welche Alternativen gibt es zur Steuerersparnis?
Energetische Sanierung, PV-Anlage, Zeiterfassung mit Verbrauchsmonitoring oder digitale Rechnungsprozesse helfen, indirekt Stromkosten zu senken.