§ 7g EStG: So nutzen Selbstständige die Investitionsabzugsbeträge

Der § 7g EStG ermöglicht es Selbstständigen, schon vor einer geplanten Investition Steuervorteile zu sichern. Wir erklären, wie der Investitionsabzugsbetrag funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie du ihn optimal für dein Unternehmen nutzt

💡 7g EStG - Kurz erklärt

Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG können kleine Unternehmen und Selbstständige geplante Investitionen schon vor dem Kauf steuerlich absetzen. Zusätzlich profitieren Sie von einer Sonderabschreibung, wenn die Investition durchgeführt wurde. Das sorgt für sofortige Steuerersparnis und mehr Liquidität – auch im Galabau.

6 verschiedene Dinge die im Galabau abgeschrieben werden koennen


⚖️ Was ist § 7g EStG?

§ 7g EStG ermöglicht es Unternehmen in Deutschland,

  • bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten schon vor der Anschaffung als Betriebsausgabe abzusetzen (Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB).
  • Nach Kauf und Nutzung können Sie zusätzlich 20 % Sonderabschreibung auf den Anschaffungswert geltend machen – zusätzlich zur normalen Abschreibung.

Vorteil: Sie senken Ihren Gewinn und zahlen weniger Steuern in diesem Wirtschaftsjahr– noch bevor das neue Gerät, Fahrzeug oder Werkzeug angeschafft wird.

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Das bedeutet: Auch wenn die Maschine, das Fahrzeug oder das Werkzeug noch gar nicht im Betrieb ist, wirkt sich die geplante Anschaffung bereits gewinnmindernd aus. So entsteht eine Steuerersparnis im Jahr der Planung. Es bleibt mehr Liquidität für den Unternehmensalltag oder neue Projekte.

Sobald das Wirtschaftsgut tatsächlich gekauft und genutzt wird, kommt ein weiterer Vorteil hinzu: Unternehmen dürfen zusätzlich eine Sonderabschreibung von 20 % des Anschaffungswerts in Anspruch nehmen – neben der regulären Abschreibung.

Damit unterstützt § 7g EStG gezielt kleine und mittlere Betriebe bei der Finanzierung ihrer Investitionen. Er verschafft Selbstständigen im Handwerk, im Dienstleistungsbereich oder in der Landwirtschaft die Möglichkeit, Steuervorteile zeitlich vorzuziehen, ohne auf Kreditmittel angewiesen zu sein.


👥 Wer kann diesen Paragraphen nutzen?

Der Investitionsabzugsbetrag richtet sich an:

  • Einzelunternehmer, Freiberufler, kleine Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften,
  • mit einem Jahresgewinn von maximal 200.000 € (Stand 2024).

Beispiel: Eine Galabau-Firma aus NRW macht 110.000 € Gewinn – sie kann den IAB nutzen. Eine größere Gartenbau-GmbH mit 350.000 € Gewinn pro Wirtschaftsjahr ist nicht mehr berechtigt.

Grundsätzlich gilt: Berechtigt ist, wer einen Gewinn von maximal 200.000 € pro Jahr erzielt (Stand 2024). Entscheidend ist dabei der steuerliche Gewinn, nicht der Umsatz.

Das heißt: Auch wachsende Betriebe können den § 7g EStG nutzen, solange sie noch unterhalb dieser Schwelle liegen. Besonders interessant ist die Regelung für HandwerksbetriebeSelbstständige im Dienstleistungssektor oder kleine Produktionsfirmen, die regelmäßig in Werkzeuge, Maschinen oder Fahrzeuge investieren.

Auch bei neugegründete Unternehmen kommt der Investitionsabzugsbetrag bereits im ersten Geschäftsjahr zur Anwendung, sofern eine realistische Investitionsabsicht besteht. Die geplanten Anschaffungen sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.


💰 Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

1. Investition planen

Beispiel: Ein Galabau-Unternehmer möchte im nächsten Jahr einen neuen Minibagger für 36.000 € anschaffen.

2. IAB bilden

Bereits jetzt werden 18.000 € (50 %) in der Steuererklärung als Betriebsausgabe abgezogen – auch wenn der Minibagger erst später gekauft wird.

3. Steuerlast sofort senken

Durch die geringere Steuerzahlung bleibt mehr Liquidität für das Unternehmen.

4. Investition tätigen

Spätestens innerhalb von drei Jahren wird der Minibagger gekauft und im Betrieb genutzt.

5. Dokumentation

Das Finanzamt verlangt Nachweise für die geplante Investition (z. B. Angebot, interne Notiz, Kalkulation).

5 Schritte Infografik zum 7b estg

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG funktioniert im Grunde wie ein steuerlicher Vorschuss auf eine künftige Investition. Unternehmen und Selbstständige dürfen bereits vor dem Kauf einen Teil der geplanten Ausgaben steuerlich geltend machen – und damit ihren Gewinn sofort mindern. Zunächst wird eine konkrete Investition geplant und kalkuliert, zum Beispiel ein neuer Minibagger für den Landschaftsbau im Wert von 36.000 €. Noch bevor die Anschaffung erfolgt, kann der Unternehmer bis zu 50 % dieser Summe, also 18.000 €, in seiner Steuererklärung als Betriebsausgabe ansetzen. Dieser Abzug senkt unmittelbar die Steuerlast und erhöht die Liquidität, da weniger Einkommensteuer gezahlt werden muss. Das so freigewordene Kapital steht für andere betriebliche Zwecke oder zur Vorbereitung der Investition zur Verfügung. Innerhalb von drei Jahren muss die geplante Anschaffung dann tatsächlich umgesetzt werden. Nach dem Kauf wird der IAB aufgelöst, und die normale Abschreibung beginnt. Wichtig ist, dass der Steuerpflichtige dem Finanzamt eine glaubhafte Investitionsabsicht nachweisen kann – etwa durch ein Angebot, eine interne Planung oder eine Kostenkalkulation.


🧮 Beispiel aus dem Galabau: Bagger und Transporter

Ein Galabau-Betrieb plant für das nächste Jahr zwei größere Anschaffungen:

  • Minibagger: Netto-Kaufpreis 36.000 €
  • Pritschen-Transporter: Netto-Kaufpreis 28.000 €

Bereits jetzt kann der Betrieb in der Steuererklärung – für den Bagger 18.000 € – für den Transporter 14.000 € als Betriebsausgabe abziehen.

Wichtig: Innerhalb von drei Jahren müssen beide Geräte tatsächlich gekauft und genutzt werden.

Ein mittelständischer Galabau-Betrieb plant, seine Maschinenflotte im kommenden Jahr zu erweitern. Vorgesehen sind zwei Investitionen: ein Minibagger mit einem Netto-Kaufpreis von 36.000 € sowie ein Pritschen-Transporter im Wert von 28.000 €.

Bereits im laufenden Wirtschaftsjahr kann das Unternehmen die Hälfte der geplanten Anschaffungskosten steuerlich ansetzen – also 18.000 € für den Bagger und 14.000 € für den Transporter. Diese Beträge werden in der Steuererklärung als estg Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt und mindern direkt den zu versteuernden Gewinn.

Damit sinkt die Steuerlast und der Satz sofort, obwohl die Fahrzeuge erst später angeschafft werden. Wichtig ist jedoch, dass beide Investitionen innerhalb von drei Jahren realisiert und anschließend betrieblicher Nutzung zugeführt werden. Nur dann bleibt der steuerliche Vorteil vollständig erhalten.


📈 Die Sonderabschreibung

Nach dem Kauf und der Inbetriebnahme dürfen Sie im Jahr des Kaufs und in den vier folgenden Jahren insgesamt 20 % der Anschaffungskosten zusätzlich abschreiben – neben der normalen linearen AfA.

Beispiel: Wird der Minibagger für 36.000 € angeschafft, können über fünf Jahre verteilt nochmals 7.200 € (20 %) als Sonderabschreibungen geltend gemacht werden. Dadurch sinkt die Steuerlast in den nächsten Jahren zusätzlich.

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Sobald die geplante Investition tatsächlich erfolgt und das Wirtschaftsgut im Betrieb genutzt wird, können Unternehmen zusätzlich von einer Sonderabschreibung profitieren. Diese Sonderabschreibungen erlauben es, bis zu 20 % der Anschaffungskosten in dem Jahr der Anschaffung oder verteilt auf die folgenden fünf Jahre steuerlich geltend zu machen – zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung (AfA).

Damit wird die steuerliche Entlastung über mehrere Jahre gestreckt, was die Liquidität nachhaltig verbessert. Gerade für kleinere Betriebe bietet diese Regelung einen wertvollen Spielraum. Sie können Investitionen leichter finanzieren und Kapital im Unternehmen halten.


🌳 Weitere Galabau-Beispiele aus der Praxis

  • Radlader anschaffen: Ein Garten- und Landschaftsbauer plant den Kauf eines Radladers für 30.000 €. Noch bevor das Fahrzeug da ist, setzt er 15.000 € als IAB ab und senkt die Steuer. Nach Kauf gibt es die Sonderabschreibung von 6.000 € obendrauf.
  • Anhänger & Werkzeuge: Für einen neuen Anhänger (5.000 € netto) und Motorsägen (1.200 € netto) kann jeweils 50 % als IAB angesetzt werden. Das funktioniert sogar für mehrere kleine Investitionen parallel, solange die Gesamtsumme und die Gewinngrenze eingehalten werden.

Unterschied mit und ohne 7b estg Liquiditaet


❓ FAQ – Die wichtigsten Fragen zu § 7g

Was passiert, wenn ich die Investition doch nicht tätige? ⚠️ Dann muss der Investitionsabzugsbetrag rückgängig gemacht werden. Das heißt: Sie zahlen die eingesparte Steuer nach – oft mit Zinsen.

Welche Anschaffungen sind begünstigt? Alle beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Im Galabau sind das zum Beispiel: Bagger, Transporter, Radlader, Anhänger, Motorsägen, Werkzeuge, IT.

Wie oft kann ich das nutzen? Jedes Jahr neu – solange der Gewinn unter der Grenze bleibt und die geplante Investition realistisch und ausreichend dokumentiert ist.

Wie sieht die Dokumentation aus? Das Finanzamt erwartet eine glaubhafte Planung: Ein Angebot, eine interne Notiz, eine E-Mail oder eine Kalkulation im Anhang reicht meist aus.

Kann ich mehrere Investitionen zusammenfassen? Ja, Sie können mehrere geplante Anschaffungen gleichzeitig ansetzen (z. B. mehrere Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge).


🚩 Typische Fehler vermeiden

  • IAB gebildet, aber Investition nicht getätigt: Das führt zu Steuernachzahlung und möglichen Zinsen.
  • Die 3-Jahres-Frist für die Anschaffung wird vergessen.
  • Investitionsplan nicht ausreichend dokumentiert – das kann Nachfragen oder Ärger mit dem Finanzamt geben.
  • Gewinngrenze übersehen: Liegt Ihr Gewinn über 200.000 €, entfällt die Förderung.

Auch wenn der Investitionsabzugsbetrag erhebliche Steuervorteile bietet, passieren in der Praxis immer wieder vermeidbare Fehler, die diese Vorteile schnell zunichtemachen können. Wer die abs nutzen möchte, sollte daher einige Punkte besonders beachten.

Ein häufiger Stolperstein ist, dass der Investitionsabzugsbetrag gebildet, die geplante Anschaffung jedoch nicht umgesetzt wird. In diesem Fall müssen abgezogene Investitionsabzugsbeträge rückgängig gemacht werden – mit einer entsprechenden Nachzahlung der Steuern und häufig auch Zinsforderungen durch das Finanzamt.

Ebenfalls oft übersehen wird die Dreijahresfrist: Zwischen der Bildung des IAB und der tatsächlichen Anschaffung dürfen höchstens drei Jahre liegen. Wird die Frist überschritten, verliert der Abzugsbetrag seine Gültigkeit.

Ein weiterer Fehler ist eine unzureichende Dokumentation der Investitionsabsicht. Das Finanzamt verlangt keine aufwendigen Unterlagen, aber zumindest ein konkretes Angebot, eine Kostenaufstellung oder eine interne Notiz im Anhang, aus der der geplante Kauf eindeutig hervorgeht.

Auch die Gewinngrenze wird gelegentlich übersehen. Liegt der Jahresgewinn über 200.000 €, entfällt die Berechtigung zur Nutzung des IAB vollständig – selbst, wenn die Investition bereits vorbereitet wurde.

Darüber hinaus sollten Unternehmer darauf achten, dass das angeschaffte Wirtschaftsgut tatsächlich überwiegend betrieblich genutzt wird (mindestens 90 %). Eine private Mitverwendung kann zur nachträglichen Aberkennung der steuerlichen Vergünstigung (Einkommenssteuergesetzes) führen.

Wer diese Punkte beachtet, nutzt den § 7g EStG rechtssicher und vermeidet unangenehme Überraschungen bei einer späteren Betriebsprüfung.


✅ Fazit & Praxistipp

Der § 7g EStG ist eines der wirkungsvollsten Instrumente, um Investitionen gezielt zu planen und steuerlich zu optimieren – insbesondere für Selbstständige, Handwerker und kleine Betriebe im Garten- und Landschaftsbau. Wer die Regelung richtig anwendet, profitiert gleich doppelt: erst durch die sofortige Steuerersparnis beim Investitionsabzugsbetrag und später durch die zusätzliche Sonderabschreibung nach der Anschaffung. Auf diese Weise können Liquiditätsengpässe vermieden und wichtige Anschaffungen – wie Maschinen, Fahrzeuge oder Werkzeuge – finanziell deutlich leichter realisiert werden.

Der große Vorteil liegt darin, dass Sie Ihren steuerlichen Gewinn bereits vor der tatsächlichen Investition senkenkönnen. Dadurch verringert sich die Steuerlast im laufenden Jahr, während Sie gleichzeitig Kapital für kommende Projekte freisetzen. Das bedeutet: Sie sparen Steuern, noch bevor Sie investieren – und schaffen sich dadurch einen klaren finanziellen Vorsprung.

Um den maximalen Nutzen aus dem § 7g EStG zu ziehen, sind jedoch einige Punkte entscheidend. Eine realistische Investitionsplanung ist die Grundlage – am besten mit konkreten Angeboten oder internen Kalkulationen, die den Bedarf des Betriebs nachvollziehbar darstellen. Ebenso wichtig ist die fristgerechte Umsetzung: Das Wirtschaftsgut muss spätestens innerhalb von drei Jahren nach Bildung des Investitionsabzugsbetrags angeschafft und genutzt werden.

Auch die Dokumentation spielt eine zentrale Rolle. Das Finanzamt erwartet keine umfangreichen Businesspläne, wohl aber nachvollziehbare Nachweise für die geplante Investition. Ein einfaches, gut strukturiertes Vorgehen schützt hier vor Rückfragen oder möglichen Nachzahlungen.

Gerade für Handwerksbetriebe im Galabau, Baugewerbe oder Metallhandwerk ist der § 7g EStG ein effektives Mittel, um Liquidität zu sichern, Modernisierungsvorhaben zu beschleunigen und den eigenen Maschinenpark auf dem neuesten Stand zu halten. Wer strategisch vorgeht, kann die steuerlichen Vorteile Jahr für Jahr wiederholen – solange die Gewinngrenze eingehalten wird.

Kurz gesagt: Die Investitionsabzugsbeträge sind kein kompliziertes Steuerschlupfloch, sondern ein intelligentes Werkzeug, um Wachstum mit System zu fördern. Planen Sie rechtzeitig, dokumentieren Sie sorgfältig und nutzen Sie die steuerlichen Hebel, die Ihnen das Gesetz bietet – Ihr Unternehmen wird es Ihnen durch mehr Handlungsspielraum und finanzielle Stabilität danken.


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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an Ihren Steuerberater.

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Autor

John Neufeldt

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