Der § 7g EStG ermöglicht es Selbstständigen, schon vor einer geplanten Investition Steuervorteile zu sichern. Wir erklären, wie der Investitionsabzugsbetrag funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie du ihn optimal für dein Unternehmen nutzt
Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG können kleine Unternehmen und Selbstständige geplante Investitionen schon vor dem Kauf steuerlich absetzen. Zusätzlich profitieren Sie von einer Sonderabschreibung, wenn die Investition durchgeführt wurde. Das sorgt für sofortige Steuerersparnis und mehr Liquidität – auch im Galabau.

§ 7g EStG ermöglicht es Unternehmen,
- bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten schon vor der Anschaffung als Betriebsausgabe abzusetzen (Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB).
- Nach Kauf und Nutzung können Sie zusätzlich 20 % Sonderabschreibung auf den Anschaffungswert geltend machen – zusätzlich zur normalen Abschreibung.
Vorteil: Sie senken Ihren Gewinn und zahlen weniger Steuern – noch bevor das neue Gerät, Fahrzeug oder Werkzeug angeschafft wird.
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Der Investitionsabzugsbetrag richtet sich an:
- Einzelunternehmer, Freiberufler, kleine Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften,
- mit einem Jahresgewinn von maximal 200.000 € (Stand 2024).
Beispiel:
Eine Galabau-Firma aus NRW macht 110.000 € Gewinn – sie kann den IAB nutzen.
Eine größere Gartenbau-GmbH mit 350.000 € Gewinn pro Jahr ist nicht mehr berechtigt.
1. Investition planen
Beispiel: Ein Galabau-Unternehmer möchte im nächsten Jahr einen neuen Minibagger für 36.000 € anschaffen.
Bereits jetzt werden 18.000 € (50 %) in der Steuererklärung als Betriebsausgabe abgezogen – auch wenn der Minibagger erst später gekauft wird.
3. Steuerlast sofort senken
Durch die geringere Steuerzahlung bleibt mehr Liquidität für das Unternehmen.
4. Investition tätigen
Spätestens innerhalb von drei Jahren wird der Minibagger gekauft und im Betrieb genutzt.
5. Dokumentation
Das Finanzamt verlangt Nachweise für die geplante Investition (z. B. Angebot, interne Notiz, Kalkulation).

Ein Galabau-Betrieb plant für das nächste Jahr zwei größere Anschaffungen:
- Minibagger: Netto-Kaufpreis 36.000 €
- Pritschen-Transporter: Netto-Kaufpreis 28.000 €
Bereits jetzt kann der Betrieb in der Steuererklärung
– für den Bagger 18.000 €
– für den Transporter 14.000 €
als Betriebsausgabe abziehen.
Wichtig: Innerhalb von drei Jahren müssen beide Geräte tatsächlich gekauft und genutzt werden.
Nach dem Kauf und der Inbetriebnahme dürfen Sie im Jahr des Kaufs und in den vier folgenden Jahren insgesamt 20 % der Anschaffungskosten zusätzlich abschreiben – neben der normalen linearen AfA.
Beispiel:
Wird der Minibagger für 36.000 € angeschafft, können über fünf Jahre verteilt nochmals 7.200 € (20 %) als Sonderabschreibung geltend gemacht werden.
Dadurch sinkt die Steuerlast in den nächsten Jahren zusätzlich.
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- Radlader anschaffen:
Ein Garten- und Landschaftsbauer plant den Kauf eines Radladers für 30.000 €. Noch bevor das Fahrzeug da ist, setzt er 15.000 € als IAB ab und senkt die Steuer. Nach Kauf gibt es die Sonderabschreibung von 6.000 € obendrauf.
- Anhänger & Werkzeuge:
Für einen neuen Anhänger (5.000 € netto) und Motorsägen (1.200 € netto) kann jeweils 50 % als IAB angesetzt werden. Das funktioniert sogar für mehrere kleine Investitionen parallel, solange die Gesamtsumme und die Gewinngrenze eingehalten werden.

Was passiert, wenn ich die Investition doch nicht tätige?
⚠️ Dann muss der Investitionsabzugsbetrag rückgängig gemacht werden. Das heißt: Sie zahlen die eingesparte Steuer nach – oft mit Zinsen.
Welche Anschaffungen sind begünstigt?
Alle beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Im Galabau sind das zum Beispiel: Bagger, Transporter, Radlader, Anhänger, Motorsägen, Werkzeuge, IT.
Wie oft kann ich das nutzen?
Jedes Jahr neu – solange der Gewinn unter der Grenze bleibt und die geplante Investition realistisch und ausreichend dokumentiert ist.
Wie sieht die Dokumentation aus?
Das Finanzamt erwartet eine glaubhafte Planung: Ein Angebot, eine interne Notiz, eine E-Mail oder eine Kalkulation reicht meist aus.
Kann ich mehrere Investitionen zusammenfassen?
Ja, Sie können mehrere geplante Anschaffungen gleichzeitig ansetzen (z. B. mehrere Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge).
- IAB gebildet, aber Investition nicht getätigt: Das führt zu Steuernachzahlung und möglichen Zinsen.
- Die 3-Jahres-Frist für die Anschaffung wird vergessen.
- Investitionsplan nicht ausreichend dokumentiert – das kann Nachfragen oder Ärger mit dem Finanzamt geben.
- Gewinngrenze übersehen: Liegt Ihr Gewinn über 200.000 €, entfällt die Förderung.
Mit § 7g EStG profitieren Galabau-Unternehmen und Selbstständige doppelt: Sie sparen Steuern vor und nach der Investition. Wichtig sind eine realistische Planung, die Dokumentation und die fristgerechte Anschaffung.
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Hinweis:
Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an Ihren Steuerberater.