7g EStG: Steuer sparen mit Investitionsabzugsbetrag & AfA
Clever investieren und sofort Steuern sparen: So nutzen Galabau & Selbstständige den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) und die Sonder-AfA richtig.
Clever investieren und sofort Steuern sparen: So nutzen Galabau & Selbstständige den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) und die Sonder-AfA richtig.
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Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG können kleine Unternehmen und Selbstständige geplante Investitionen schon vor dem Kauf steuerlich absetzen. Zusätzlich profitieren Sie von einer Sonderabschreibung, wenn die Investition durchgeführt wurde. Das sorgt für sofortige Steuerersparnis und mehr Liquidität – auch im Galabau.
§ 7g EStG ermöglicht es Unternehmen,
Vorteil: Sie senken Ihren Gewinn und zahlen weniger Steuern – noch bevor das neue Gerät, Fahrzeug oder Werkzeug angeschafft wird.
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Der Investitionsabzugsbetrag richtet sich an:
Beispiel: Eine Galabau-Firma aus NRW macht 110.000 € Gewinn – sie kann den IAB nutzen. Eine größere Gartenbau-GmbH mit 350.000 € Gewinn pro Jahr ist nicht mehr berechtigt.
Beispiel: Ein Galabau-Unternehmer möchte im nächsten Jahr einen neuen Minibagger für 36.000 € anschaffen.
Bereits jetzt werden 18.000 € (50 %) in der Steuererklärung als Betriebsausgabe abgezogen – auch wenn der Minibagger erst später gekauft wird.
Durch die geringere Steuerzahlung bleibt mehr Liquidität für das Unternehmen.
Spätestens innerhalb von drei Jahren wird der Minibagger gekauft und im Betrieb genutzt.
Das Finanzamt verlangt Nachweise für die geplante Investition (z. B. Angebot, interne Notiz, Kalkulation).
Ein Galabau-Betrieb plant für das nächste Jahr zwei größere Anschaffungen:
Bereits jetzt kann der Betrieb in der Steuererklärung – für den Bagger 18.000 € – für den Transporter 14.000 € als Betriebsausgabe abziehen.
Wichtig: Innerhalb von drei Jahren müssen beide Geräte tatsächlich gekauft und genutzt werden.
Nach dem Kauf und der Inbetriebnahme dürfen Sie im Jahr des Kaufs und in den vier folgenden Jahren insgesamt 20 % der Anschaffungskosten zusätzlich abschreiben – neben der normalen linearen AfA.
Beispiel: Wird der Minibagger für 36.000 € angeschafft, können über fünf Jahre verteilt nochmals 7.200 € (20 %) als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Dadurch sinkt die Steuerlast in den nächsten Jahren zusätzlich.
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Was passiert, wenn ich die Investition doch nicht tätige? ⚠️ Dann muss der Investitionsabzugsbetrag rückgängig gemacht werden. Das heißt: Sie zahlen die eingesparte Steuer nach – oft mit Zinsen.
Welche Anschaffungen sind begünstigt? Alle beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Im Galabau sind das zum Beispiel: Bagger, Transporter, Radlader, Anhänger, Motorsägen, Werkzeuge, IT.
Wie oft kann ich das nutzen? Jedes Jahr neu – solange der Gewinn unter der Grenze bleibt und die geplante Investition realistisch und ausreichend dokumentiert ist.
Wie sieht die Dokumentation aus? Das Finanzamt erwartet eine glaubhafte Planung: Ein Angebot, eine interne Notiz, eine E-Mail oder eine Kalkulation reicht meist aus.
Kann ich mehrere Investitionen zusammenfassen? Ja, Sie können mehrere geplante Anschaffungen gleichzeitig ansetzen (z. B. mehrere Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge).
Mit § 7g EStG profitieren Galabau-Unternehmen und Selbstständige doppelt: Sie sparen Steuern vor und nach der Investition. Wichtig sind eine realistische Planung, die Dokumentation und die fristgerechte Anschaffung. So sichern Sie sich steuerliche Vorteile und verbessern Ihre Liquidität für neue Projekte.
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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an Ihren Steuerberater.