Steuernummer auf Rechnungen: Pflicht, Unterschiede & häufige Fehler
Das Wichtigste auf einen Blick: Auf jeder Rechnung muss entweder deine Steuernummer oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) stehen – das schreibt § 14 Abs. 4 UStG vor. Fehlt die Angabe, kann dein Kunde keinen Vorsteuerabzug geltend machen. In diesem Leitfaden erfährst du den Unterschied zwischen Steuernummer, Steuer-ID und USt-IdNr., wo du welche Nummer findest, wann du welche nutzen solltest und welche Ausnahmen gelten (z. B. Kleinbetragsrechnungen bis 250 €).
Inhaltsverzeichnis:
- Steuernummer, Steuer-ID und USt-IdNr. – Der Unterschied
- Pflichtangaben auf Rechnungen (§ 14 UStG)
- Steuernummer oder USt-IdNr.?
- Wo finde ich meine Steuernummer?
- Aufbau der Steuernummer
- Kleinbetragsrechnungen: Wann keine Steuernummer nötig ist
- Sonderfälle: Kleinunternehmer, E-Rechnung, Datenschutz
- Häufige Fehler vermeiden
- FAQ
Steuernummer, Steuer-ID und USt-IdNr. – Der Unterschied
Diese drei Nummern werden oft verwechselt – sie haben aber völlig verschiedene Funktionen:
| Steuernummer | Steuer-ID (IdNr.) | USt-IdNr. | |
|---|---|---|---|
| Vergeben von | Örtliches Finanzamt | Bundeszentralamt für Steuern | Bundeszentralamt für Steuern |
| Format | 10–13 Ziffern (je nach Bundesland) | 11 Ziffern (bundesweit einheitlich) | DE + 9 Ziffern (z. B. DE123456789) |
| Gilt für | Unternehmen und Personen | Nur natürliche Personen | Nur Unternehmen |
| Ändert sich bei Umzug? | Ja | Nein (lebenslang) | Nein |
| Auf die Rechnung? | Ja (Alternative: USt-IdNr.) | Nein – gehört nicht auf Rechnungen | Ja (Alternative: Steuernummer) |
| Pflicht bei EU-Geschäften? | Nein | Nein | Ja |
⚠️ Häufiger Fehler: Viele Gründer verwechseln die Steuer-ID (persönliche 11-stellige Nummer) mit der Steuernummer (vom Finanzamt für das Unternehmen). Die Steuer-ID gehört nicht auf eine Rechnung – sie ist für die private Einkommensteuer.
Pflichtangaben auf Rechnungen (§ 14 UStG)
Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt und vom Finanzamt anerkannt wird, muss sie folgende Angaben enthalten:
| # | Pflichtangabe | Beispiel |
|---|---|---|
| 1 | Name und Anschrift des Rechnungsstellers | Mustermann SHK GmbH, Musterstr. 1, 50667 Köln |
| 2 | Name und Anschrift des Leistungsempfängers | Max Kunde, Beispielweg 5, 50668 Köln |
| 3 | Steuernummer oder USt-IdNr. | St.-Nr. 123/456/78901 oder DE123456789 |
| 4 | Rechnungsdatum | 15.04.2026 |
| 5 | Fortlaufende Rechnungsnummer | RE-2026-0127 |
| 6 | Leistungsbeschreibung (Art und Umfang) | „Badsanierung inkl. Fliesen und Sanitärobjekte" |
| 7 | Leistungszeitpunkt oder -zeitraum | 01.04.–12.04.2026 |
| 8 | Netto-Betrag | 10.084,03 € |
| 9 | Steuersatz und Steuerbetrag | 19 % USt: 1.915,97 € |
| 10 | Brutto-Betrag | 12.000,00 € |
| 11 | Ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung | „Gemäß § 19 UStG wird keine USt berechnet" |
💡 Praxis-Tipp: Ein Rechnungsprogramm füllt diese Angaben automatisch aus – inklusive Steuernummer, fortlaufender Nummerierung und korrektem USt-Ausweis.
Steuernummer oder USt-IdNr. – Was gehört auf die Rechnung?
Du musst eine der beiden Nummern angeben – aber welche ist besser?
| Situation | Empfehlung | Grund |
|---|---|---|
| Inlandsgeschäft (Deutschland) | Steuernummer oder USt-IdNr. | Beides gleichberechtigt zulässig |
| EU-Geschäft (innergemeinschaftlich) | USt-IdNr. Pflicht (beide Seiten) | Für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erforderlich |
| Du möchtest Datenschutz | USt-IdNr. bevorzugen | Die Steuernummer verrät dein Finanzamt und kann zur Identifikation missbraucht werden |
| Du hast keine USt-IdNr. | Steuernummer nutzen | Beantragung der USt-IdNr. beim BZSt möglich |
USt-IdNr. beantragen
Die USt-IdNr. beantragst du kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt):
- Online: Über das BZSt-Portal
- Per Fragebogen: Direkt bei der steuerlichen Erfassung (Gewerbeanmeldung)
- Bearbeitungszeit: ca. 1–2 Wochen
💡 Empfehlung für Handwerker: Wenn du ausschließlich Kunden in Deutschland hast, reicht die Steuernummer. Sobald du aber EU-Geschäfte machst (z. B. Materialimport aus Österreich) oder deine Steuernummer aus Datenschutzgründen nicht preisgeben willst, beantrage eine USt-IdNr.
Wo finde ich meine Steuernummer?
| Quelle | Wo genau? |
|---|---|
| Steuerbescheid | Oben rechts auf dem Einkommensteuer- oder Umsatzsteuerbescheid |
| Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | Bestätigung nach Gewerbeanmeldung |
| Schreiben vom Finanzamt | Jede offizielle Korrespondenz |
| ELSTER-Portal | Nach Anmeldung unter „Meine Daten" |
| Steuerberater | Hat die Nummer in der Regel hinterlegt |
Steuernummer beantragen (Neugründung)
Bei einer Neugründung erhältst du deine Steuernummer so:
- Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt
- Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt
- Du füllst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus (über ELSTER)
- Das Finanzamt weist dir eine Steuernummer zu (Dauer: ca. 1–4 Wochen)
⚠️ Bis die Steuernummer kommt: In der Übergangszeit kannst du Rechnungen mit dem Hinweis „Steuernummer beantragt, wird nachgereicht" versenden. Dein Kunde kann den Vorsteuerabzug rückwirkend geltend machen, sobald eine korrigierte Rechnung vorliegt.
Aufbau und Format der Steuernummer

Die Steuernummer hat seit der Einführung des ELSTER-Verfahrens ein 13-stelliges bundeseinheitliches Format. Je nach Bundesland variiert die Darstellung:
| Bestandteil | Bedeutung |
|---|---|
| Stellen 1–4 | Kennzahl des Finanzamts (Bundesland + Bezirk) |
| Stellen 5–7 | Bezirksnummer |
| Stellen 8–11 | Persönliche Unterscheidungsnummer |
| Stelle 12–13 | Prüfziffer |
Beispiel: 123/456/78901 (im traditionellen Format mit Schrägstrichen)
Im bundeseinheitlichen ELSTER-Format: 5123045678901
💡 Tipp für Rechnungen: Verwende auf deinen Rechnungen das Format mit Schrägstrichen (z. B.
123/456/78901) – das ist im Geschäftsverkehr üblich und für Kunden leichter lesbar.
Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
Bei Rechnungen bis 250 € brutto gelten nach § 33 UStDV vereinfachte Regeln. Die wichtigste: Keine Steuernummer erforderlich.
Was bei Kleinbetragsrechnungen reicht
| Pflicht? | Standard-Rechnung | Kleinbetragsrechnung (bis 250 €) |
|---|---|---|
| Name/Anschrift Rechnungssteller | Ja | Ja |
| Name/Anschrift Empfänger | Ja | Nein |
| Steuernummer/USt-IdNr. | Ja | Nein |
| Rechnungsnummer | Ja | Nein |
| Leistungsbeschreibung | Ja | Ja |
| Bruttobetrag + Steuersatz | Getrennt (netto + USt) | Zusammen (Brutto + Steuersatz reicht) |
| Leistungszeitpunkt | Ja | Nein (wenn = Rechnungsdatum) |
Typische Kleinbetragsrechnungen im Handwerk:
- Materialquittungen vom Baustoffhandel
- Tankbelege
- Bewirtungsbelege (mit Zusatzangaben)
- Parkgebühren
⚠️ Kein Rechnungssplitting: Es ist nicht erlaubt, eine Leistung über 250 € künstlich auf mehrere Kleinbetragsrechnungen aufzuteilen.
Sonderfälle
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Auch als Kleinunternehmer musst du entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. auf deiner Rechnung angeben – obwohl du keine Umsatzsteuer ausweist. Zusätzlich ist der Hinweis nötig:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
E-Rechnungspflicht seit 2025
Seit 2025 gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. In E-Rechnungen (ZUGFeRD, XRechnung) wird die Steuernummer oder USt-IdNr. als strukturiertes Datenfeld übermittelt – nicht nur als Textzeile im PDF. Dein Rechnungsprogramm muss das unterstützen.
Steuernummer und Datenschutz
Die Steuernummer auf der Rechnung ist kein DSGVO-Problem, da sie zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Trotzdem:
- Auf der Website: Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum. Dort wird – wenn überhaupt – die USt-IdNr. angegeben.
- Auf Rechnungen: Pflicht. Kein Datenschutzproblem.
- Tipp: Wer seine Steuernummer nicht unnötig verbreiten möchte, nutzt die USt-IdNr. auf Rechnungen.
Abschlagsrechnungen
Auch Abschlagsrechnungen sind vollwertige Rechnungen nach § 14 UStG – die Steuernummer/USt-IdNr. muss enthalten sein.
Häufige Fehler und ihre Folgen

| Fehler | Folge | Lösung |
|---|---|---|
| Steuernummer fehlt komplett | Kunde kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen | Korrigierte Rechnung ausstellen |
| Steuer-ID statt Steuernummer | Rechnung ist formal fehlerhaft | Die 11-stellige Steuer-ID (IdNr.) gehört nicht auf Rechnungen |
| Veraltete Steuernummer (nach Umzug) | Finanzamt kann die Rechnung nicht zuordnen | Nach jedem Finanzamtswechsel Steuernummer in Vorlagen aktualisieren |
| Tippfehler in der Nummer | Vorsteuerabzug gefährdet | Nummer einmal korrekt im Rechnungsprogramm hinterlegen |
| USt-IdNr. bei EU-Geschäft vergessen | Steuerbefreiung entfällt, USt wird fällig | Bei EU-Lieferungen immer USt-IdNr. beider Seiten angeben |
Rechnung ohne Steuernummer korrigieren
Wenn du eine Rechnung ohne Steuernummer versendet hast:
- Korrigierte Rechnung ausstellen (gleiche Rechnungsnummer, mit Steuernummer)
- Kunden über die Korrektur informieren
- Der Vorsteuerabzug kann rückwirkend geltend gemacht werden (§ 31 Abs. 5 UStDV)
💡 Tipp: Mit Clean Invoice hinterlegst du deine Steuernummer einmal – sie erscheint automatisch auf jedem Dokument. Keine Tippfehler, keine vergessenen Angaben.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss die Steuernummer auf jede Rechnung? Ja – entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV).
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID? Die Steuernummer wird vom Finanzamt für steuerliche Zwecke vergeben und kann sich bei Umzug ändern. Die Steuer-ID (IdNr.) ist eine lebenslange 11-stellige Nummer für natürliche Personen. Nur die Steuernummer gehört auf Rechnungen – die Steuer-ID nicht.
Kann ich die USt-IdNr. statt der Steuernummer verwenden? Ja - § 14 Abs. 4 UStG erlaubt beides gleichberechtigt. Bei EU-Geschäften ist die USt-IdNr. sogar Pflicht.
Was passiert, wenn die Steuernummer auf der Rechnung fehlt? Dein Kunde kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Du kannst die Rechnung aber nachträglich korrigieren – der Vorsteuerabzug wirkt dann rückwirkend.
Wo beantrage ich eine USt-IdNr.? Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – online über bzst.de oder direkt bei der Gewerbeanmeldung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die Bearbeitung dauert ca. 1–2 Wochen.
Muss die Steuernummer ins Impressum meiner Website? Nein. Im Impressum wird – wenn überhaupt – die USt-IdNr. angegeben (§ 5 TMG). Die Steuernummer gehört nicht auf die Website.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine Steuernummer? Ja. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. auf ihren Rechnungen angeben – obwohl sie keine Umsatzsteuer ausweisen.
Was mache ich, wenn ich noch keine Steuernummer habe? In der Übergangszeit (Neugründung) kannst du Rechnungen mit dem Hinweis versehen: „Steuernummer beantragt, wird nachgereicht." Stelle eine korrigierte Rechnung aus, sobald die Nummer vorliegt.
Ändert sich meine Steuernummer bei einem Umzug? Ja – wenn du in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts ziehst, erhältst du eine neue Steuernummer. Die USt-IdNr. bleibt dagegen gleich.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für die Steuernummer? Die E-Rechnungspflicht betrifft das Format der Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung), nicht die Pflichtangaben an sich. Die Steuernummer/USt-IdNr. muss aber als strukturiertes Datenfeld enthalten sein.
Kann eine Rechnung ohne Steuernummer korrigiert werden? Ja. Stelle eine berichtigte Rechnung mit gleicher Rechnungsnummer aus und ergänze die Steuernummer. Der Vorsteuerabzug deines Kunden wirkt dann rückwirkend (§ 31 Abs. 5 UStDV).
Welche Nummer steht auf einer Abschlagsrechnung? Dieselbe wie auf jeder anderen Rechnung: Steuernummer oder USt-IdNr. Abschlagsrechnungen sind vollwertige Rechnungen nach § 14 UStG.
Weiterführende Artikel und Tools
Ratgeber:
- Kleinunternehmer Rechnung schreiben – Pflichten und § 19-Hinweis
- E-Rechnung Pflicht 2026 – Was Unternehmer wissen müssen
- Abschlagsrechnung im Handwerk – Muster und Pflichtangaben
- Angebote schreiben – Aufbau, Pflichtangaben und Tipps
- Rechnungsprogramm für Handwerker – Vergleich 2026
- Kalkulation im Handwerk – Stundenlohn bis Abschluss
- Mahnung schreiben – Vorlage, Fristen und Verzugszinsen
Externe Quellen:
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
- § 33 UStDV – Rechnungen über Kleinbeträge
- USt-IdNr. beantragen beim BZSt
Steuernummer einmal hinterlegen – auf jeder Rechnung korrekt? Mit Clean Invoice gibst du deine Steuernummer oder USt-IdNr. einmal ein – sie erscheint automatisch und fehlerfrei auf jedem Angebot, jeder Abschlagsrechnung und jeder Schlussrechnung. Inklusive E-Rechnungsformat.

👉 Jetzt 14 Tage kostenlos testen
Zuletzt aktualisiert: April 2026
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
