Rechnung ohne Steuernummer schreiben: Was 2025 erlaubt ist
Rechnung ohne Steuernummer schreiben: Alle Regeln, Pflichtangaben & Muster für 2025. Was ist erlaubt? Tipps, Beispiele & Praxishilfe
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Viele Gründer, Freelancer und Kleinunternehmer fragen sich: Darf ich eine Rechnung stellen, auch wenn mir noch keine Steuernummer vorliegt? Gerade in der Anfangsphase fehlt diese häufig – erste Aufträge stehen aber schon an. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Pflichtangaben laut § 14 UStG notwendig sind, wann eine Rechnung ohne Steuernummer zulässig ist und wie Sie typische Fehler vermeiden.
Kurzantwort:
Ja, eine Rechnung ohne Steuernummer ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € oder wenn Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nutzen, darf die Steuernummer fehlen. Bei höheren Beträgen oder B2B-Rechnungen im Inland ist jedoch mindestens eine Steuernummer oder die USt-IdNr. Pflicht.
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG müssen Rechnungen entweder die Steuernummer oder die USt‑Identifikationsnummer (USt‑IdNr.) enthalten. Bei innergemeinschaftlichen Leistungen (B2B innerhalb der EU) ist immer die USt‑IdNr. erforderlich – und zwar sowohl für Sie als Aussteller als auch für den Leistungsempfänger.
Tipp: Für Rechnungen bis 250 € brutto (Kleinbetragsrechnungen) genügt ein stark reduziertes Pflichtprogramm – ohne Steuernummer oder USt‑IdNr. (§ 33 UStDV)
Beispiel (B2B Inland):
Rechnung Nr.: 2025-001 Datum: 10.07.2025 Leistung: Erstellung Website, 20 Std. á 100 € = 2.000 € netto USt (19 %): 380 € Brutto: 2.380 € Steuernummer (oder USt‑IdNr.): z. B. 12/345/67890
Kleinbetragsrechnung (≤ 250 €):
Rechnung Nr.: 2025-015 Datum: 12.07.2025 Leistung: Gestaltung Flyer Brutto: 150 € (inkl. 19 % USt) Keine Steuernummer oder USt‑IdNr. nötig
1. Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und USt‑IdNr.? – Die Steuernummer erhalten Sie vom Finanzamt für Inlandsgeschäfte. – Die USt‑IdNr. wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und ist für innergemeinschaftliche Leistungen (EU-B2B) erforderlich.
2. Wann brauche ich eine USt‑IdNr.? – Bei Leistungen an Unternehmen innerhalb der EU oder beim Verkauf über Plattformen wie Amazon oder eBay.
3. Was tun, wenn ich aktuell keine Nummer habe? – Für Kleinbetragsrechnungen: Sie dürfen die Rechnung ohne Steuernummer stellen. – Für größere Rechnungen: „Steuernummer folgt“ nur, wenn die Nummer bereits beantragt ist – sonst muss die Rechnung nachgereicht werden.
4. Was, wenn die Nummer fehlt oder falsch ist? – Der Vorsteuerabzug kann verweigert werden. Bei grenzüberschreitenden Leistungen drohen steuerliche Nachteile.
5. Was gilt für Kleinunternehmer? – Sie dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und verweisen auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Steuernummer oder USt‑IdNr. sollte trotzdem angegeben werden, wenn vorhanden.
Dieser Artikel wurde zuletzt aktualisiert am 04.03.2025
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Rechtsfragen wende dich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
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