Angebot schreiben im Handwerk 2026: Aufbau, Pflichtangaben & Tipps
Das Wichtigste auf einen Blick: Ein Angebot ist nach § 145 BGB rechtlich bindend – sobald dein Kunde es annimmt, kommt ein Vertrag zustande. Deshalb sind präzise Leistungsbeschreibungen, eine saubere Kalkulation und klare Zahlungsbedingungen entscheidend. In diesem Leitfaden erfährst du, wie du professionelle Angebote schreibst, was der Unterschied zum Kostenvoranschlag ist, wie du dich mit Bindungsfristen absicherst und wie Zahlungspläne mit Abschlagsrechnungen funktionieren.

Inhaltsverzeichnis:
- Was ist ein Angebot?
- Angebot vs. Kostenvoranschlag
- Pflichtangaben und Aufbau
- Praxisbeispiel: Angebot Badsanierung
- Bindungsfrist und rechtliche Absicherung
- Zahlungsplan im Angebot
- Nachträge richtig handhaben
- 7 Tipps für bessere Angebote
- Checkliste
- FAQ
Was ist ein Angebot?
Ein Angebot (auch: Offerte) ist eine verbindliche Willenserklärung, in der du einem potenziellen Kunden eine konkrete Leistung zu einem festgelegten Preis anbietest. Im Gegensatz zu einer bloßen Anfrage oder Werbung ist ein Angebot nach § 145 BGB rechtlich bindend.
Das bedeutet in der Praxis:
- Nimmt der Kunde dein Angebot unverändert an, kommt ein Werkvertrag zustande
- Du bist an den genannten Preis und den beschriebenen Leistungsumfang gebunden
- Kalkulationsfehler gehen zu deinen Lasten – deshalb ist eine saubere Kalkulation entscheidend
- Du kannst die Bindung durch eine Frist oder den Zusatz „freibleibend" einschränken
💡 Angebote sind in der Regel kostenlos. Im Handwerk darfst du für Angebote keine Gebühr verlangen, es sei denn, du hast das vorher ausdrücklich vereinbart. Für aufwendige Kostenvoranschläge kann das anders sein.
Angebot vs. Kostenvoranschlag – Der Unterschied
Diese Begriffe werden oft synonym verwendet, sind rechtlich aber grundverschieden:
| Merkmal | Angebot | Kostenvoranschlag |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 145 BGB | § 632 Abs. 3 BGB |
| Preisbindung | Ja – Festpreis | Nein – Schätzung |
| Abweichung erlaubt? | Nein (nur durch Nachtrag) | Ja, bis ca. 10–20 % |
| Informationspflicht | Bei Änderung: Nachtrag nötig | Bei wesentlicher Überschreitung: sofortige Info |
| Kosten für Erstellung | Kostenlos (Regelfall) | Kostenlos, sofern nicht anders vereinbart |
| Rechtsfolge bei Annahme | Vertrag kommt zustande | Vertrag kommt zustande, aber Preis ist flexibel |
| Empfehlung | Wenn Aufwand klar kalkulierbar | Wenn Umfang vorab unklar (z. B. Altbausanierung) |
Wann nutze ich was?
- Angebot: Standardfall im Handwerk – du kennst den Aufwand, das Material und die Arbeitszeit. Beispiel: Badsanierung, Malerarbeiten, Elektroinstallation.
- Kostenvoranschlag: Wenn du den Aufwand nicht genau einschätzen kannst – z. B. bei Schadensbegutachtung, Altbausanierung mit unbekannter Substanz, komplexen Reparaturen.
⚠️ Vorsicht: Wenn du einen Kostenvoranschlag „Angebot" nennst, gilt er rechtlich als Angebot – mit Preisbindung. Bezeichne Dokumente immer korrekt.
Pflichtangaben und Aufbau eines Angebots
Kopfbereich
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Firmenname, Rechtsform, Anschrift | Mustermann SHK GmbH, Musterstraße 1, 50667 Köln |
| Telefon, E-Mail, Website | 0221-1234567, info@mustermann-shk.de |
| Steuernummer / USt-IdNr. | St.-Nr. 123/456/78901 |
| Handelsregister (falls GmbH) | HRB 12345, AG Köln |
| Kundenname und Anschrift | Max Kunde, Beispielweg 5, 50668 Köln |
| Angebotsnummer | AG-2026-052 |
| Datum | 10.04.2026 |
| Betreff | „Angebot: Komplettsanierung Badezimmer EG" |
Leistungsbeschreibung (Positionen)
| Pos. | Beschreibung | Menge | Einheit | EP (netto) | GP (netto) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Demontage Altinstallation | 1 | pauschal | 850,00 € | 850,00 € |
| 2 | Rohinstallation Wasser/Abwasser | 1 | pauschal | 1.200,00 € | 1.200,00 € |
| 3 | Bodenfliesen 60x60, verlegt | 8,5 | m² | 85,00 € | 722,50 € |
| 4 | Wandfliesen 30x60, verlegt | 22 | m² | 72,00 € | 1.584,00 € |
| 5 | WC wandhängend, montiert | 1 | Stk. | 480,00 € | 480,00 € |
| 6 | Waschtisch inkl. Armatur | 1 | Stk. | 650,00 € | 650,00 € |
| 7 | Duschrinne Edelstahl | 1 | Stk. | 320,00 € | 320,00 € |
| 8 | Kleinmaterial, Silikon, Dichtungen | 1 | pauschal | 280,00 € | 280,00 € |
| Optional | Handtuchheizkörper, montiert | 1 | Stk. | 420,00 € | 420,00 € |
Summenbildung
| Betrag | |
|---|---|
| Netto (ohne Optionen) | 6.086,50 € |
| + 19 % USt | 1.156,44 € |
| Brutto | 7.242,94 € |
| Optionale Leistungen (netto) | + 420,00 € |
Zusätzliche Angaben
- Gültigkeitsdauer: „Dieses Angebot ist gültig bis zum 10.05.2026."
- Ausführungszeitraum: „Voraussichtliche Ausführung: KW 20–22, 2026"
- Zahlungsbedingungen: „Zahlbar in 2 Abschlägen nach Leistungsfortschritt und Schlussrechnung innerhalb von 14 Tagen"
- AGB-Hinweis: „Es gelten unsere AGB (siehe Anlage)"
- Widerrufsbelehrung (bei Verbraucherverträgen, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden)
Praxisbeispiel: Angebot Badsanierung
So könnte der komplette Ablauf vom Angebot bis zur Schlussrechnung aussehen:
Angebot → Auftragsbestätigung → 1. Abschlag → 2. Abschlag → Abnahme → Schlussrechnung
| Phase | Dokument | Betrag |
|---|---|---|
| Kundenanfrage | – | – |
| Angebot AG-2026-052 | Detaillierte Leistungsbeschreibung | 7.242,94 € brutto |
| Auftragserteilung | Kunde unterschreibt Angebot | – |
| 1. Abschlagsrechnung | Nach Abriss + Rohinstallation (ca. 30 %) | 2.200,00 € |
| 2. Abschlagsrechnung | Nach Fliesen + Sanitärobjekte (ca. 40 %) | 2.900,00 € |
| Abnahme | Gemeinsame Begehung + Protokoll | – |
| Schlussrechnung | Restbetrag (ca. 30 %) | 2.142,94 € |
💡 Wichtig: Das Angebot ist die Grundlage für alles, was danach kommt. Nummeriere deine Positionen so, dass Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung direkt darauf verweisen können.
Bindungsfrist und rechtliche Absicherung
Bindungsfrist setzen
Ohne explizite Frist bist du unbefristet an dein Angebot gebunden (solange der Kunde „unter regelmäßigen Umständen" noch annehmen könnte). Das kann problematisch sein bei:
- Steigenden Materialpreisen – dein Einkaufspreis kann sich in 4 Wochen ändern
- Auslastung – du hast vielleicht keinen freien Slot mehr
- Gesetzesänderungen – z. B. neue USt-Regelungen
Empfehlung: Setze immer eine Bindungsfrist von 3–4 Wochen.
„Dieses Angebot ist freibleibend und gültig bis zum [Datum]. Nach Ablauf dieser Frist können sich Preise und Termine ändern."
Freibleibendes Angebot
Mit dem Zusatz „freibleibend" oder „unverbindlich" wandelst du dein Angebot rechtlich in eine invitatio ad offerendum um. Das heißt:
- Der Kunde gibt mit seiner „Annahme" ein eigenes Angebot ab
- Du entscheidest dann, ob du den Auftrag annimmst
- Der Vertrag kommt erst durch deine Auftragsbestätigung zustande
Wann sinnvoll: Bei volatilen Materialpreisen, unsicherem Zeitplan oder wenn du mehrere Anfragen gleichzeitig hast.
Zahlungsplan im Angebot vereinbaren
Bei größeren Aufträgen (ab ca. 3.000–5.000 €) solltest du einen Zahlungsplan im Angebot festlegen. Das schützt deine Liquidität und schafft Klarheit für den Kunden.
Typische Zahlungspläne nach Gewerk
| Gewerk | Struktur | Beispiel bei 10.000 € |
|---|---|---|
| SHK | 30 % / 40 % / 30 % | 3.000 € / 4.000 € / 3.000 € |
| Dachdecker | 40 % / 40 % / 20 % | 4.000 € / 4.000 € / 2.000 € |
| Maler | 50 % / 50 % | 5.000 € / 5.000 € |
| Elektriker | 30 % / 40 % / 30 % | 3.000 € / 4.000 € / 3.000 € |
Formulierungsbeispiel im Angebot
„Die Vergütung wird wie folgt fällig: 1. Abschlagszahlung (30 %): nach Abschluss Abriss und Rohinstallation 2. Abschlagszahlung (40 %): nach Fliesen und Montage Sanitärobjekte Schlussrechnung (30 %): nach Abnahme, zahlbar innerhalb von 14 Tagen"
Mehr zum Thema: So schreibst du Abschlagsrechnungen richtig
⚠️ Verbraucherbauverträge: Bei Privatkunden darfst du maximal 90 % der Gesamtsumme als Abschläge fordern (§ 650m BGB). 10 % bleiben bis zur Abnahme einbehalten.
Nachträge richtig handhaben
Nachträge entstehen, wenn sich während der Ausführung Änderungen ergeben – z. B. zusätzliche Arbeiten, anderes Material oder unvorhergesehene Probleme.
So gehst du vor
- Sofort informieren: Informiere den Kunden schriftlich, sobald du siehst, dass zusätzliche Leistungen nötig sind
- Nachtragsangebot erstellen: Separates Dokument mit Beschreibung, Begründung und Kosten
- Unterschrift einholen: Erst nach schriftlicher Freigabe des Kunden mit der Zusatzarbeit beginnen
- Dokumentieren: Fotos, Protokolle – der Grund für den Nachtrag muss nachvollziehbar sein
Formulierungsbeispiel
„Nachtragsangebot NA-001 zum Auftrag AG-2026-052: Bei der Demontage wurde festgestellt, dass die Steigleitung (Stahl, verzinkt, DN 20) auf 3 m Länge korrodiert ist und ausgetauscht werden muss. Wir bieten den Austausch wie folgt an: …"
💡 Tipp: Wer Nachträge professionell handhabt, schützt sich vor Streitigkeiten und erhöht das Kundenvertrauen. Nachträge ohne schriftliche Freigabe sind im Streitfall schwer durchsetzbar.
BGB-Sonderregel für Bauverträge
Seit 2018 gilt bei Bauverträgen: Wenn sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht über den Nachtragspreis einigen, kann der Handwerker 80 % der angebotenen Mehrvergütung als Abschlag verlangen (§ 650c Abs. 3 BGB).
7 Tipps für Angebote, die zu Aufträgen werden
1. Schnell sein Der erste Handwerker, der ein Angebot schickt, bekommt oft den Zuschlag. Innerhalb von 48 Stunden nach dem Aufmaß – das ist der Goldstandard.
2. Detailliert, aber verständlich Fachbegriffe sind ok, aber der Kunde muss verstehen, was er bekommt. Ergänze kurze Erklärungen bei technischen Positionen.
3. Optionen anbieten Biete eine Basis- und eine Premium-Variante an (z. B. Standard-Fliesen vs. Feinsteinzeug). Der Kunde fühlt sich nicht gedrängt und du erhöhst den durchschnittlichen Auftragswert.
4. Zahlungsplan integrieren Besonders bei größeren Aufträgen: Ein klarer Zahlungsplan zeigt Professionalität und vermeidet Diskussionen. Mehr zu Abschlagsrechnungen
5. Referenzen/Fotos beilegen Ein Foto eines vergleichbaren abgeschlossenen Projekts sagt mehr als jede Beschreibung.
6. Persönlich nachfassen 3–5 Tage nach dem Versand kurz anrufen: „Haben Sie noch Fragen zum Angebot?" Das zeigt Engagement und klärt Bedenken.
7. Sauber kalkulieren Ein zu niedriges Angebot bringt den Auftrag – aber keinen Gewinn. So kalkulierst du richtig, inkl. Stundenlohn und Materialaufschlag.
Checkliste Angebot schreiben
Pflichtangaben
- ☐ Bezeichnung als „Angebot" (nicht: Kostenvoranschlag)
- ☐ Firmenname, Rechtsform, Anschrift
- ☐ Steuernummer oder USt-IdNr.
- ☐ Kundenname und Anschrift
- ☐ Eindeutige Angebotsnummer und Datum
- ☐ Detaillierte Leistungsbeschreibung mit Positionen
- ☐ Einzelpreise, Gesamtpreise (netto + brutto)
- ☐ Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen (oder § 19-Hinweis)
- ☐ Gültigkeitsdauer / Bindungsfrist
- ☐ Ausführungszeitraum
Empfohlene Zusätze
- ☐ Zahlungsbedingungen / Zahlungsplan
- ☐ AGB als Anlage
- ☐ Widerrufsbelehrung (bei Verbraucherverträgen)
- ☐ Optionale Leistungen gekennzeichnet
- ☐ Hinweis: „Freibleibend" (wenn gewünscht)
Vor dem Versand
- ☐ Kalkulation geprüft? Deckt der Preis alle Kosten?
- ☐ Positionen vollständig? Nichts vergessen?
- ☐ Rechtschreibung und Formatierung sauber?
- ☐ E-Rechnungsformat beachten (B2B)?
Häufige Fragen (FAQ)
Ist ein Angebot rechtlich bindend? Ja. Nach § 145 BGB bist du an dein Angebot gebunden, sobald es dem Kunden zugeht. Nimmt der Kunde es unverändert an, kommt ein Vertrag zustande. Du kannst die Bindung durch eine Befristung oder den Zusatz „freibleibend" einschränken.
Was kostet ein Angebot im Handwerk? In der Regel nichts. Angebote sind kostenlos. Nur für aufwendige Kostenvoranschläge (z. B. mit Aufmaß und Detailplanung) kannst du eine Gebühr verlangen – aber nur, wenn du das vorher mit dem Kunden vereinbart hast.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag? Ein Angebot ist preisverbindlich – der genannte Preis gilt. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung – der tatsächliche Preis darf davon abweichen (ca. 10–20 %). Bei wesentlicher Überschreitung musst du den Kunden sofort informieren.
Wie lange sollte ein Angebot gültig sein? Im Handwerk sind 3–4 Wochen üblich. Bei volatilen Materialpreisen kann eine kürzere Frist sinnvoll sein. Ohne explizite Frist bist du unbefristet gebunden, solange der Kunde „unter regelmäßigen Umständen" noch annehmen könnte.
Was bedeutet „freibleibend"? Der Zusatz „freibleibend" oder „unverbindlich" macht dein Angebot zu einer bloßen Einladung. Der Vertrag kommt erst durch deine Auftragsbestätigung zustande – nicht durch die Annahme des Kunden.
Muss ich als Kleinunternehmer etwas Besonderes beachten? Ja: Du weist keine Umsatzsteuer aus. Statt „netto + 19 % USt" gibst du nur den Gesamtpreis an und fügst den Hinweis hinzu: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Der Kunde sieht dann brutto = netto.
Wie schreibe ich einen Zahlungsplan ins Angebot? Lege die Abschläge an Meilensteine: z. B. 30 % nach Rohinstallation, 40 % nach Fliesen/Montage, 30 % nach Abnahme. Mehr dazu: Abschlagsrechnung im Handwerk.
Was mache ich bei Mehrleistungen während des Auftrags? Erstelle ein Nachtragsangebot – ein separates Dokument mit Beschreibung, Begründung und Preis. Hole die schriftliche Freigabe des Kunden ein, bevor du mit der Zusatzarbeit beginnst.
Kann ich ein Angebot nachträglich ändern? Nur mit Zustimmung des Kunden. Solange der Kunde noch nicht angenommen hat, kannst du ein neues Angebot schicken (das alte erlischt mit der neuen Zustellung). Nach Annahme sind Änderungen nur als Nachtrag möglich.
Was passiert, wenn der Kunde nicht reagiert? Wenn deine Bindungsfrist abläuft und der Kunde nicht annimmt, erlischt das Angebot automatisch. Du hast keine Verpflichtung mehr. Nach 3–5 Tagen ohne Antwort empfiehlt sich ein freundlicher Nachfass-Anruf.
Brauche ich eine E-Rechnung für Angebote? Nein. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Rechnungen nach § 14 UStG. Angebote können in jedem Format versendet werden – als PDF, per Post oder per E-Mail.
Weiterführende Artikel und Tools
Ratgeber:
- Kalkulation im Handwerk – Stundenlohn bis Abschluss
- Abschlagsrechnung im Handwerk – Muster und Pflichtangaben
- Mahnung schreiben – Vorlage, Fristen und Verzugszinsen
- Kleinunternehmer Rechnung schreiben – Pflichten und § 19-Hinweis
- E-Rechnung Pflicht 2026
- Rechnungsprogramm für Handwerker – Vergleich 2026
- Steuernummer auf Rechnungen
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Zuletzt aktualisiert: April 2026
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
