Abschlagsrechnung im Handwerk 2026: Muster, Pflichtangaben & Schlussrechnung
Das Wichtigste auf einen Blick: Als Handwerker hast du nach § 632a BGB ein gesetzliches Recht auf Abschlagszahlungen – auch ohne vertragliche Vereinbarung. Abschlagsrechnungen sichern deine Liquidität bei größeren Projekten und verhindern, dass du monatelang in Vorleistung gehst. In diesem Leitfaden erfährst du alles über Pflichtangaben, BGB vs. VOB/B, die 90-%-Regel bei Verbraucherverträgen und den Weg von der Abschlagsrechnung zur Schlussrechnung – inkl. Praxisbeispiel und Checkliste.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist eine Abschlagsrechnung?
- Rechtsgrundlage: § 632a BGB
- Pflichtangaben
- Abschlagsrechnung vs. Teilrechnung vs. Anzahlung
- BGB vs. VOB/B: Was gilt für dein Projekt?
- Praxisbeispiel: Badsanierung
- 90-%-Regel bei Verbraucherverträgen
- Umsatzsteuer & Kleinunternehmer
- Von der Abschlagsrechnung zur Schlussrechnung
- Checkliste & Tipps
- FAQ
Was ist eine Abschlagsrechnung?
Eine Abschlagsrechnung ist eine Rechnung über bereits erbrachte Teilleistungen während eines laufenden Auftrags. Du stellst sie, bevor das Gesamtprojekt abgeschlossen ist – und erhältst so einen Teil der vereinbarten Vergütung vorab.
Beispiel: Du renovierst ein Bad für 12.000 €. Nach dem Abriss und den Rohbauarbeiten stellst du eine Abschlagsrechnung über 4.000 € – der Kunde zahlt, und du hast Liquidität für Material und Löhne der nächsten Phase.
Warum sind Abschlagsrechnungen im Handwerk wichtig?
- Liquidität sichern: Du musst nicht monatelang in Vorleistung gehen (Material, Löhne, Fahrtkosten)
- Zahlungsausfälle minimieren: Statt am Ende 100 % zu riskieren, verteilst du das Risiko auf mehrere Zahlungen
- Professionelles Auftreten: Der Kunde sieht transparent, was bereits geleistet wurde
- Gesetzlicher Anspruch: § 632a BGB gibt dir das Recht – auch ohne vertragliche Vereinbarung
💡 Profi-Tipp: Vereinbare Abschlagszahlungen bereits im Angebot. Mit einem klaren Zahlungsplan vermeidest du Diskussionen während des Projekts.
Rechtsgrundlage: § 632a BGB
Seit der Baurechtsreform 2018 ist dein Anspruch auf Abschlagszahlungen klar geregelt:
§ 632a BGB: „Der Unternehmer kann von dem Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen."
Was das in der Praxis bedeutet:
- Du hast einen gesetzlichen Anspruch – auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag
- Die Höhe muss dem Wert der tatsächlich erbrachten Leistung entsprechen (Wertzuwachs)
- Eine förmliche Abnahme der Teilleistung ist nicht erforderlich
- Der Anspruch entsteht mit Zugang einer prüfbaren Aufstellung beim Kunden
Pflichtangaben einer Abschlagsrechnung
Eine Abschlagsrechnung ist eine vollwertige Rechnung nach § 14 UStG. Sie muss alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten:
| Pflichtangabe | Beispiel |
|---|---|
| Bezeichnung „Abschlagsrechnung" | „1. Abschlagsrechnung zu Auftrag 2026-047" |
| Vollständiger Name und Anschrift (Leistender) | Mustermann Sanitär GmbH, Musterstraße 1, 50667 Köln |
| Vollständiger Name und Anschrift (Empfänger) | Max Kunde, Beispielweg 5, 50668 Köln |
| Steuernummer oder USt-IdNr. | St.-Nr. 123/456/78901 |
| Rechnungsdatum | 15.04.2026 |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | RE-2026-0127 |
| Leistungsbeschreibung | „Demontage Altinstallation, Rohinstallation Wasser/Abwasser" |
| Leistungszeitraum | 01.04.2026 – 12.04.2026 |
| Netto-Betrag | 3.361,34 € |
| Steuersatz und Steuerbetrag | 19 % USt: 638,66 € |
| Brutto-Betrag | 4.000,00 € |
| Bezug zum Gesamtauftrag | „Badsanierung lt. Angebot AG-2026-047 vom 15.03.2026" |
| Zahlungsziel | „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen" |
⚠️ Wichtig: Seit 2025 gilt die E-Rechnungspflicht – auch für Abschlagsrechnungen im B2B-Bereich. Dein Rechnungsprogramm muss ZUGFeRD oder XRechnung unterstützen.
Abschlagsrechnung vs. Teilrechnung vs. Anzahlung
Diese drei Begriffe werden oft verwechselt – die Unterschiede sind aber wichtig:
| Abschlagsrechnung | Teilrechnung | Anzahlung | |
|---|---|---|---|
| Wann? | Während des laufenden Projekts | Nach Abschluss eines eigenständigen Leistungsteils | Vor Leistungsbeginn |
| Bezug | Wert der bisherigen Gesamtleistung | Abgeschlossener, eigenständiger Teilabschnitt | Keine konkrete Leistung |
| Abnahme nötig? | Nein | Ja (für den Teilabschnitt) | Nein |
| USt-Entstehung | Bei Zahlungseingang | Bei Leistungserbringung | Bei Zahlungseingang |
| Häufig bei | Badsanierung, Dachdeckerarbeiten | Rohbau (Erdarbeiten, Mauerwerk, Dach) | Sonderanfertigungen, Küchenkauf |
Praxis-Tipp: Die Abschlagsrechnung ist im Handwerk der Normalfall. Teilrechnungen sind nur sinnvoll, wenn du klar abgrenzbare, eigenständige Leistungsabschnitte hast (z. B. Gewerk-Pakete bei einem Neubau).
BGB vs. VOB/B: Was gilt für dein Projekt?
Je nachdem, ob du nach BGB oder VOB/B arbeitest, gelten unterschiedliche Regeln für Abschlagszahlungen:
| Merkmal | BGB-Vertrag (§ 632a) | VOB/B-Vertrag (§ 16 Abs. 1) |
|---|---|---|
| Gilt automatisch | Ja | Nein – muss vereinbart werden |
| Typisch bei | Privatkunden, kleine Aufträge | Öffentliche Aufträge, große Bauprojekte |
| Fälligkeit | Sofort nach Zugang der prüfbaren Rechnung | 21 Tage nach Zugang |
| Nachträge | 80 % der angebotenen Mehrvergütung als Abschlag (§ 650c Abs. 3 BGB) | 80 %-Regelung gilt analog (aktuelle Rechtsprechung) |
| Prüfbarkeit | Prüfbare Aufstellung erforderlich | Detailliertere Aufstellung (Aufmaß) üblich |
Praxis-Tipp: Bei Privatkundenaufträgen gilt immer BGB. Die VOB/B muss explizit im Vertrag vereinbart werden – und dem Kunden muss sie bei Verbraucherverträgen vollständig übergeben werden, sonst gelten die Einzelregelungen als AGB und können unwirksam sein.
Praxisbeispiel: Badsanierung 12.000 €
Ein typischer Ablauf mit Abschlagsrechnungen:
Gesamtauftrag: Komplettsanierung Badezimmer, 12.000 € brutto (10.084,03 € netto + 1.915,97 € USt)
Zahlungsplan (im Angebot vereinbart)
| Phase | Leistung | Abschlag | Kumuliert |
|---|---|---|---|
| 1. Abschlagsrechnung | Abriss, Entsorgung, Rohinstallation | 4.000 € | 4.000 € |
| 2. Abschlagsrechnung | Fliesen, Sanitärobjekte, Anschlüsse | 5.000 € | 9.000 € |
| Schlussrechnung | Restarbeiten, Silikon, Feinschliff, Abnahme | 3.000 € | 12.000 € |
So sieht die 2. Abschlagsrechnung aus:
ABSCHLAGSRECHNUNG Nr. 2 – Zum Auftrag AG-2026-047 vom 15.03.2026 Leistungszeitraum: 13.04.2026 – 25.04.2026
| Pos. | Beschreibung | Menge | EP | GP |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Bodenfliesen 60x60, verlegt | 8,5 m² | 85,00 € | 722,50 € |
| 2 | Wandfliesen 30x60, verlegt | 22 m² | 72,00 € | 1.584,00 € |
| 3 | Duschrinne Edelstahl, eingebaut | 1 Stk. | 320,00 € | 320,00 € |
| 4 | WC wandhängend, montiert | 1 Stk. | 480,00 € | 480,00 € |
| 5 | Waschtisch inkl. Armatur, montiert | 1 Stk. | 650,00 € | 650,00 € |
| 6 | Kleinmaterial und Silikon | pauschal | – | 445,50 € |
| Betrag | |
|---|---|
| Netto | 4.202,00 € |
| + 19 % USt | 798,38 € |
| Brutto | 5.000,38 € |
| Gerundet | 5.000,00 € |
| Bisher geleistet (1. Abschlag) | – 4.000,00 € |
| Zahlbetrag dieser Abschlagsrechnung | 5.000,00 € |
Zahlbar innerhalb von 14 Tagen auf IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00
💡 Kumulierte Darstellung: Liste in jeder Abschlagsrechnung die bereits gestellten Abschläge auf und ziehe sie ab. So sieht der Kunde immer, wo das Projekt finanziell steht. Ein Rechnungsprogramm für Handwerker macht das automatisch.
Die 90-%-Regel bei Verbraucherverträgen (§ 650m BGB)
Bei Verbraucherbauverträgen (Privatkunden) gelten Sonderregeln zum Schutz des Bauherrn:
Wichtige Einschränkungen
| Regel | Detail |
|---|---|
| Max. 90 % als Abschläge | Du darfst insgesamt nur bis zu 90 % der Gesamtvergütung als Abschlagszahlungen verlangen. 10 % bleiben bis zur mängelfreien Abnahme einbehalten. |
| 5 % Sicherheitsleistung | Bei der ersten Abschlagszahlung musst du dem Verbraucher eine Sicherheit von 5 % der Gesamtvergütung stellen (z. B. Bankbürgschaft) oder er darf die ersten Abschläge entsprechend kürzen. |
| Nachträge über 10 % | Erhöht sich die Vergütung durch Nachträge um mehr als 10 %, ist erneut eine 5 %-Sicherheit auf den Mehrbetrag fällig. |
Beispiel: Bei einem Auftrag über 20.000 € darfst du maximal 18.000 € über Abschlagsrechnungen einfordern. Die restlichen 2.000 € werden erst mit der Schlussrechnung nach Abnahme fällig.
⚠️ Achtung: Diese Regeln gelten nur für Verbraucherbauverträge (Neubau oder erhebliche Umbaumaßnahmen mit Privatkunden). Für B2B-Aufträge oder einfache Werkverträge greift die 90-%-Regel nicht.
Umsatzsteuer bei Abschlagsrechnungen
Regelbesteuerung (19 % USt)
Die Umsatzsteuer auf Abschlagszahlungen wird bei Zahlungseingang fällig – nicht erst bei Schlussrechnung. Das heißt:
- Du musst die USt in der Voranmeldung des Zahlungsmonats ans Finanzamt abführen
- Dein Kunde (wenn Unternehmer) kann die Vorsteuer im selben Monat ziehen
- In der Schlussrechnung werden alle Abschläge inkl. ihrer USt-Beträge aufgelistet und verrechnet
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Auch als Kleinunternehmer kannst du Abschlagsrechnungen stellen. Beachte:
- Keine USt ausweisen – nur Nettobeträge
- Hinweis aufnehmen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
- Alle anderen Pflichtangaben gelten identisch
- Seit 2025: Neue Umsatzgrenzen beachten (25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr)
⚠️ Vorsicht: Weist du als Kleinunternehmer versehentlich USt aus, schuldest du den Betrag dem Finanzamt (§ 14c UStG) – ohne dass dein Kunde Vorsteuer ziehen kann.
Von der Abschlagsrechnung zur Schlussrechnung
Der korrekte Ablauf
Angebot → Auftrag → 1. Abschlag → 2. Abschlag → … → Abnahme → Schlussrechnung
Die Schlussrechnung: So verrechnest du die Abschläge
In der Schlussrechnung werden alle erbrachten Leistungen aufgeführt und die erhaltenen Abschlagszahlungen abgezogen:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtleistung lt. Aufmaß | 12.000,00 € |
| – 1. Abschlagszahlung (erhalten 05.04.2026) | – 4.000,00 € |
| – 2. Abschlagszahlung (erhalten 28.04.2026) | – 5.000,00 € |
| = Restbetrag Schlussrechnung | 3.000,00 € |
Wichtige Regeln für die Schlussrechnung
- Die Schlussrechnung ersetzt die Abschlagsrechnungen nicht – beide sind eigenständige Dokumente
- Alle erhaltenen Abschlagszahlungen mit Datum und Betrag auflisten
- Die USt muss in der Schlussrechnung auf die Gesamtleistung berechnet und die bereits abgeführte USt aus den Abschlägen gegengerechnet werden
- Die Schlussrechnung wird erst nach Abnahme der Gesamtleistung fällig
- Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre (Abschlagsrechnungen + Schlussrechnung)
💡 Praxis-Tipp: Dokumentiere den Baufortschritt fotografisch bei jeder Abschlagsrechnung. Das schützt dich bei Streitigkeiten über den Leistungsstand.
Checkliste Abschlagsrechnung
Vor dem Projekt
- ☐ Abschlagszahlungen im Angebot/Vertrag vereinbaren
- ☐ Zahlungsplan mit Meilensteinen festlegen
- ☐ Prüfen: BGB- oder VOB/B-Vertrag?
- ☐ Bei Verbraucherbauvertrag: 90-%-Grenze beachten
Bei jeder Abschlagsrechnung
- ☐ Als „Abschlagsrechnung" bezeichnen (mit Nummer)
- ☐ Alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten
- ☐ Bezug zum Gesamtauftrag herstellen
- ☐ Erbrachte Leistungen detailliert beschreiben
- ☐ Leistungszeitraum angeben
- ☐ USt korrekt ausweisen (oder § 19-Hinweis)
- ☐ Bisherige Abschläge kumuliert auflisten
- ☐ E-Rechnungsformat verwenden (B2B)
Nach Projektabschluss
- ☐ Abnahmeprotokoll erstellen
- ☐ Schlussrechnung mit Gesamtaufstellung
- ☐ Alle Abschlagszahlungen verrechnen
- ☐ USt-Differenz korrekt abführen
- ☐ Alle Dokumente 10 Jahre aufbewahren
Kalkulationstipps für Abschlagsrechnungen
Die Höhe der Abschläge sollte dem tatsächlichen Wertzuwachs entsprechen. Eine saubere Kalkulation im Handwerk ist die Basis.
Typische Aufteilung im Handwerk
| Gewerk | 1. Abschlag | 2. Abschlag | 3. Abschlag | Schlussrechnung |
|---|---|---|---|---|
| SHK (Bad) | 30 % (Abriss, Rohinstallation) | 40 % (Fliesen, Objekte) | – | 30 % |
| Dachdecker | 40 % (Gerüst, Abriss, Lattung) | 40 % (Eindeckung) | – | 20 % |
| Maler | 50 % (Untergrund, Tapete) | – | – | 50 % |
| Elektriker | 30 % (Schlitze, Rohinstallation) | 40 % (Endmontage) | – | 30 % |
| Großprojekte | 20 % | 25 % | 25 % | 30 % |
💡 Tipp: Bei Projekten über 10.000 € empfehlen sich mindestens 2 Abschlagsrechnungen. Den richtigen Stundenlohn kalkulierst du hier.
Häufige Fragen (FAQ)
Darf ich als Handwerker einfach eine Abschlagsrechnung stellen? Ja. Nach § 632a BGB hast du ein gesetzliches Recht auf Abschlagszahlungen in Höhe des erbrachten Wertzuwachses – auch ohne vertragliche Vereinbarung. Es empfiehlt sich aber, die Abschläge bereits im Angebot festzuhalten.
Wie viele Abschlagsrechnungen darf ich stellen? Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Die Anzahl richtet sich nach Projektumfang und -dauer. Üblich sind 2–4 Abschläge bei mittleren Handwerksprojekten. Bei Verbraucherverträgen gilt die 90-%-Grenze (§ 650m BGB).
Was passiert, wenn der Kunde die Abschlagsrechnung nicht bezahlt? Du hast dieselben Rechte wie bei jeder anderen Rechnung: Mahnung schreiben, ggf. Leistungsverweigerungsrecht ausüben. Bei erheblichen Zahlungsrückständen kannst du die Arbeit einstellen – vorausgesetzt, deine Rechnung war prüfbar.
Muss der Kunde die Abschlagsrechnung sofort bezahlen? Bei BGB-Verträgen ist die Abschlagsrechnung sofort nach Zugang fällig (sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist). Bei VOB/B-Verträgen gilt eine Frist von 21 Tagen.
Brauche ich für Abschlagsrechnungen ein E-Rechnungsformat? Ja, im B2B-Bereich. Seit 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können, und spätestens ab 2027/2028 auch versenden. Abschlagsrechnungen sind davon nicht ausgenommen. Mehr dazu: E-Rechnung Pflicht 2026.
Wie verbuche ich Abschlagsrechnungen in meiner Buchhaltung? Abschlagszahlungen werden als erhaltene Anzahlungen verbucht (nicht als Umsatz). Erst mit der Schlussrechnung wird der Gesamtumsatz gebucht und die Anzahlungen aufgelöst. Die USt ist allerdings bereits bei Zahlungseingang fällig.
Kann ich als Kleinunternehmer Abschlagsrechnungen stellen? Ja – mit denselben Pflichtangaben, aber ohne Umsatzsteuer-Ausweis. Stattdessen den § 19 UStG-Hinweis aufnehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Abschlagsrechnung und Teilrechnung? Eine Abschlagsrechnung bezieht sich auf den Wertzuwachs des laufenden Auftrags (keine Abnahme nötig). Eine Teilrechnung bezieht sich auf einen abgeschlossenen, eigenständigen Leistungsabschnitt (mit Abnahme). Im Handwerksalltag ist die Abschlagsrechnung der Standard.
Muss ich ein Aufmaß bei der Abschlagsrechnung vorlegen? Nicht zwingend bei BGB-Verträgen – hier reicht eine „prüfbare Aufstellung". Bei VOB/B-Verträgen ist ein Zwischenaufmaß üblich. Grundsätzlich gilt: Je detaillierter deine Leistungsbeschreibung, desto weniger Diskussionen mit dem Kunden.
Wie berechne ich den Materialaufschlag bei Abschlagsrechnungen? Der Materialaufschlag wird genauso kalkuliert wie bei der Schlussrechnung. Material, das du bereits verbaut hast, kann in der Abschlagsrechnung abgerechnet werden – nicht aber Material, das nur auf Lager liegt.
Weiterführende Artikel und Tools
Clean Invoice Tools:
Ratgeber:
- Angebote schreiben – Leitfaden für Selbstständige
- Kleinunternehmer Rechnung schreiben – Pflichten und § 19-Hinweis
- E-Rechnung Pflicht 2026 – Was Unternehmer wissen müssen
- Kalkulation im Handwerk – Stundenlohn bis Abschluss
- Baustelle dokumentieren – Digitale Baustellendokumentation
- Rechnungsprogramm für Handwerker – Vergleich 2026
- Steuernummer auf Rechnungen
handwerk.cloud:
Abschlagsrechnungen schnell und rechtssicher erstellen? Mit Clean Invoice erstellst du Abschlagsrechnungen in unter 2 Minuten – mit automatischer Nummerierung, kumulierter Darstellung, E-Rechnungsformat (ZUGFeRD) und QR-Code für schnelle Bezahlung.
👉 Jetzt 14 Tage kostenlos testen
Zuletzt aktualisiert: April 2026
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
