Kurzfassung:
Pkw/Auto gehören laut AfA-Tabelle zur Nutzungsdauer 6 Jahre → linear 16,67 % p. a., monatsgenau ab Anschaffungsmonat. Für Neugüter vom 01.07.2025–31.12.2027 ist optional die degressive AfA bis 30 % p. a. möglich. Bei E-Autos gelten besondere steuerliche Begünstigungen – Details im Abschnitt Elektrofahrzeuge.
👉 Alle Standard-Nutzungsdauern: AfA-Tabelle (Übersicht & Beispiele)
Unter Abschreibung (AfA) versteht man die systematische Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines betrieblich genutzten Fahrzeugs über dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Unternehmen.
Für Pkw sieht die AfA-Systematik in der Praxis typischerweise vor:
- Nutzungsdauer: 6 Jahre
- Linearer AfA-Satz: 16,67 % pro Jahr
- Start: monatsgenau ab Anschaffungsmonat (zeitanteilig im 1. & letzten Jahr)
Wichtig: AfA mindert den Gewinn. Bei gemischt genutzten Fahrzeugen (betrieblich/privat) wird der Privatanteil separat ermittelt (z. B. 1-%-Regel / 0,5 % / 0,25 % für E-Autos oder Fahrtenbuch). Die AfA betrifft die betrieblichen Kosten – der Privatanteil erhöht den Gewinn als Nutzungsentnahme.
1) Lineare Abschreibung (Standard)
- 6 Jahre Nutzungsdauer, jedes Jahr 16,67 Prozent des Anschaffungspreises
- Vorteil: planbar, einfach, unabhängig vom Restbuchwert
- Für gebrauchten Firmenwagen: Restnutzungsdauer realistisch schätzen/dokumentieren

2) Degressiv (Option 2025–2027)
- Für neue, bewegliche WG, Angeschafft 01.07.2025–31.12.2027
- Bis 30 Prozent p. a., begrenzt auf max. 3× des linearen Satzes
- Vorteil: höhere AfA vorneweg → schnellere Liquiditätswirkung für Unternehmen
- Wechsel zur linearen AfA ist später möglich/sinnvoll
3) Elektrofahrzeuge (Sonderregeln)
- Steuerliche Begünstigungen (z. B. reduzierte Privatnutzung mit 0,25 % / 0,5 %)
- Zusätzliche Sonderregelungen je nach Konstellation (Investitionsabzugsbetrag, Sonder-AfA, unternehmensspezifische Förderkulissen)
- 👉 Ausführliche, praxisnahe Darstellung: 75 %-Abschreibung Elektrofahrzeuge – Sonderregelung erklärt
Oft unterschätzt: Die Leistungsbezogene Abschreibung:
Die leistungsbezogene Abschreibung (leistungsabhängige AfA) verteilt die Anschaffungskosten eines Pkw nach tatsächlicher Nutzung, etwa pro Kilometer. Grundlage ist eine realistische Gesamtfahrleistung (z. B. 200.000 km) sowie belastbare Nachweise der Jahresleistung (Fahrtenbuch, Tachostände, Werkstattbelege). Formel: AfA = Anschaffungskosten × Jahresleistung / Gesamtleistung. Vorteil: präzise, nutzungsnah. Voraussetzung: kontinuierliche Dokumentation. Geeignet bei stark schwankender Nutzung, weniger bei gleichmäßiger Beanspruchung. Privatanteile werden separat ermittelt (z. B. 1-%-Regel oder Fahrtenbuch). Wechsel zur linearen Methode bleibt möglich, jederzeit.
Hinweis: Pkw liegen praktisch immer über 800 € netto – GWG-Sofortabschreibung ist daher nicht relevant (Ausnahmen: sehr günstige Gebrauchtfahrzeuge sind untypisch).
Anlagegut | Nutzungsdauer | Linearer Satz | Degressiv (Option) | Start der AfA |
---|
Pkw / Auto | 6 Jahre | 16,67 % p. a. | bis 30 % p. a. (Neugüter 01.07.2025–31.12.2027) | monatsgenau ab Anschaffungsmonat |
Weitere Güter? → AfA-Tabelle Übersicht
- > 50 % betriebliche Nutzung: notwendiges Betriebsvermögen, volle AfA (Privatanteil per 1-%/Fahrtenbuch)
- 10–50 % betriebliche Nutzung: gewillkürtes Betriebsvermögen möglich (anteilige AfA; Privatnutzung als Entnahme)
- < 10 % betriebliche Nutzung des Fahrzeugs: Privatvermögen → keine betriebliche AfA (bei Arbeitnehmern ggf. Werbungskosten)
Praxis-Tipp: Dokumentation (Fahrtenbuch, Nutzungspolicy, Zuordnungsentscheidung) sauber führen – spart Diskussionen mit dem Finanzamt.
Dies gilt natürlich auch für Freiberufler.
Annahmen: Unternehmen ist vorsteuerabzugsberechtigt ⇒ Werte netto; Anschaffungskosten des Firmenwagens inkl. Sonderausstattung.
Monatsgenau: AfA startet im Anschaffungsmonat, anteilig im ersten & letzten Kalenderjahr.
Beispiel A – Lineare Abschreibung (Standard)
- Kaufpreis Pkw: 36.000 €
- Anschaffung: März 2026
- AfA-Satz: 16,67 % ⇒ 6.000 € p. a.
- 2026: 10/12 × 6.000 € = 5.000 €
- 2027–2031: je 6.000 €
- 2032: 2/12 × 6.000 € = 1.000 €
- Summe AfA: 36.000 € (über 6 Nutzungs-„Jahre“, verteilt auf 7 Kalenderjahre ist der Firmenwagen abgeschrieben)
Beispiel B – Degressiv (Option 2025–2027)
- Anschaffungskosten Pkw (Neufahrzeug): 36.000 €
- Anschaffung: August 2025
- Satz: 30 % degressive Sonderabschreibung(zulässig im Zeitraum)
- 2025: 30 % × 5/12 = 12,5 % von 36.000 € = 4.500 €
- 2026: 30 % von Restbuchwert 31.500 € = 9.450 €
- 2027: 30 % von Rest 22.050 € = 6.615 €
- … ggf. Wechsel zur linearen AfA ab dem günstigsten Zeitpunkt (wenn linear auf Restlaufzeit > degressiv)
- Ergebnis: höhere Abschreibungen vorn, entlastet Liquidität – Gesamtsumme bleibt die Anschaffungskosten
Merke: Degressiv lohnt besonders bei höherpreisigen Neufahrzeugen und Anschaffung im 2. Halbjahr. Prüfen Sie jährlich den optimale(n) Wechsel zur linearen Methode.
- Privatnutzungsbewertung: statt 1-% häufig 0,25 % (bis bestimmten Bruttolistenpreis) bzw. 0,5 %-Regel – massiv vorteilhaft gegenüber Verbrennern.
- Zusätzliche Möglichkeiten: je nach Unternehmensgröße Investitionsabzugsbetrag (§ 7g IAB, bis 50 %) bereits vor Anschaffung; teils Sonder-AfA (zusätzlich zur linearen), Förderprogramme & Umweltbonus-Historie beachten.
- Praxisleitfaden & Szenarien: 75 %-Abschreibung Elektrofahrzeuge – Sonderregelung erklärt
Tipp: E-Autos profitieren doppelt: günstigere Privatnutzung (0,25 %/0,5 %) + ggf. höhere AfA-Wirkung je nach Konstellation. Zahlen immer individuell durchrechnen.
- IAB (§ 7g EStG): bis 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten vorziehen (Gewinn mindernd), spätere Anschaffung innerhalb Frist sicherstellen.
- Sonder-AfA (§ 7g): zusätzlich bis 20 % im Anschaffungsjahr(n) möglich (KMU-Grenzen & Voraussetzungen prüfen).
- Restwert & Verkauf: Veräußerungsgewinn/-verlust ergibt sich aus Erlös – Restbuchwert; rechtzeitig Wechsel degressiv→linear kalkulieren.
- Leasing vs. Kauf: Bei typischem Operating-Leasing keine AfA beim Nutzer – Leasingraten sofort als Aufwand; Vergleiche Total Cost of Ownership.
- Brutto/Netto: Vorsteuerabzug nur, wenn voll/teilweise unternehmerische Nutzung vorliegt; sonst mit Bruttobeträgen rechnen.
- Zuordnung festlegen: notwendiges/gewillkürtes Betriebsvermögen (> 50 % / 10–50 %) & Dokumentation.
- Methode wählen: linear (Standard) oder degressiv (nur Neugüter 01.07.2025–31.12.2027; Wechseloption).
- Privatanteil bestimmen: 1-%-Regel / 0,5 % / 0,25 % oder Fahrtenbuch – konsequent monatlich anwenden.
- Monatsgenau buchen: Start im Anschaffungsmonat; bei Verkauf/Entnahme zeitanteilig abgrenzen.
- Belege & Fahrzeugakte: Rechnung, Sonderausstattung, Fahrtenbuch/Policy, Werkstatt & Versicherungen, Leasingverträge.
- E-Auto-Check: Szenarien schnell gegentesten → Elektro-Sonderregeln.
- Vergleich mit anderen Gütern: AfA-Tabelle für Maschinen, IT & Co. konsultieren.
Gilt die 6-Jahres-Regel immer?
Standardmäßig ja für Pkw. Für Spezialfahrzeuge oder besondere Nutzungen kann die Restnutzungsdauer abweichen (belegen). Gebrauchtwagen: kürzere Restnutzungsdauer möglich, plausibel dokumentieren.
Kann ich 2025–2027 degressiv und danach linear abschreiben?
Ja, sofern das Fahrzeug Neugut ist und im Zeitraum angeschafft wird. Der Wechsel zur linearen AfA ist zulässig und oft vorteilhaft.
Wie wirkt sich die Privatnutzung aus?
Der Privatanteil (1 % / 0,5 % / 0,25 % oder Fahrtenbuch) erhöht den Gewinn als Nutzungsentnahme. Die AfA bleibt Bestandteil der betrieblichen Kfz-Kosten.
Lohnt sich Leasing statt Kauf?
Kommt auf Laufzeit, Rate, Restwert, Zinsen und Ihr Ertrag-/Liquiditätsprofil an. Kauf ermöglicht AfA, Leasing bietet sofortigen Aufwand – rechnen Sie TCO durch.
- Linear 16,67 % / 6 Jahre ist der robuste Standard.
- Degressiv (30 %) 2025–2027 beschleunigt die Steuerwirkung – optimal kombinieren & Wechsel prüfen.
- Elektrofahrzeuge bieten zusätzliche Steuervorteile – alle Varianten im Guide: 75 %-Abschreibung E-Autos.
- Für andere Anlagegüter hilft die AfA-Tabelle.
Hinweis: Diese Inhalte ersetzen keine Steuerberatung. Individuelle Konstellationen (Förderungen, KMU-Grenzen, Privatanteile) stets fallbezogen prüfen.
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