AfA Tabelle steht für „Absetzung für Abnutzung“ und ist der steuerliche Begriff für die Abschreibung von Anlagegütern im Unternehmen.
Im Steuerrecht (§ 7 EStG) dürfen Unternehmer und Selbstständige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern über die erwartete Nutzungsdauer verteilt von der Steuer absetzen.
Das heißt: Wer beispielsweise einen Gabelstapler kauft, kann die Kosten nicht auf einmal, sondern Jahr für Jahr abschreiben – und so die Steuerlast mindern.

Die offiziellen AfA-Tabellen werden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht.
Sie bieten verbindliche Vorgaben zur Nutzungsdauer verschiedenster Anlagegüter und werden von allen Finanzämtern akzeptiert.
👉 Hier finden Sie die AfA-Tabellen beim BMF
Eine AfA-Tabelle listet verschiedene Anlagegüter und deren empfohlene Nutzungsdauer auf. Typische Einträge sehen so aus:
Beispielhafte AfA-Tabelle (wichtigste Anlagegüter):
- Baucontainer
- Nutzungsdauer: 10 Jahre
- Linearer AfA-Satz: 10 %
- Gabelstapler
- Nutzungsdauer: 8 Jahre
- Linearer AfA-Satz: 12,5 %
- PC oder Laptop
- Nutzungsdauer: 3 Jahre
- Linearer AfA-Satz: 33,3 %
- Firmenwagen
- Nutzungsdauer: 6 Jahre
- Linearer AfA-Satz: 16,7 %
- Software
- Nutzungsdauer: 3 Jahre
- Linearer AfA-Satz: 33,3 %

Was bedeuten die Begriffe?
- Anlagegut: Das Wirtschaftsgut, das abgeschrieben werden soll (z. B. Baucontainer, Gabelstapler).
- Nutzungsdauer: Zeitraum, über den die Kosten steuerlich verteilt werden.
- Linearer AfA-Satz: Anteil der jährlichen Abschreibung in Prozent. Beispiel: 10 % bedeutet, jedes Jahr wird 1/10 der Kosten abgeschrieben.
Es gibt eine allgemeine AfA-Tabelle für die meisten Güter – aber auch viele branchenspezifische Tabellen, z. B. für das Baugewerbe oder die Fischerei.
Dort werden besondere Gegenstände (z. B. Schiffe, Spezialmaschinen) und ihre realistische Nutzungsdauer berücksichtigt.
Praxis-Tipp: Wer einem Spezialgewerbe angehört (z. B. Handwerk, Bau, Landwirtschaft), sollte immer zuerst in die für die Branche geltende AfA-Tabelle schauen.
1. Passende Tabelle auswählen:
Zuerst suchen Sie die für Ihr Wirtschaftsgut passende AfA-Tabelle (z. B. für das Baugewerbe).
2. Wirtschaftsgut finden:
Das gewünschte Wirtschaftsgut (z. B. „Gabelstapler“) in der Liste suchen.
3. Nutzungsdauer ablesen:
Die empfohlene Nutzungsdauer in Jahren übernehmen.
4. Abschreibung berechnen:
Der jährlich abzuschreibende Betrag wird folgendermaßen berechnet:
Formel für lineare Abschreibung:
Jährliche Abschreibung = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer in Jahren
Beispiel:
Ein Gabelstapler kostet 20.000 € und die AfA-Tabelle sieht eine Nutzungsdauer von 8 Jahren vor.
Rechnung:
20.000 € ÷ 8 Jahre = 2.500 € Abschreibung pro Jahr
Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine befristete Möglichkeit zur degressiven Abschreibung für neue, bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Ausstattung).
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler dürfen ab diesem Datum bis zum 31. Dezember 2027 jährlich bis zu 30 % der Anschaffungskosten abschreiben – abhängig vom Dreifachen des linearen AfA-Satzes.
👉 Wichtig:
Diese neue Regel ist kein Sonderfall – sie gilt für fast alle beweglichen Wirtschaftsgüter und bietet eine flächendeckende Liquiditätsentlastung sowie sofortige Steuerersparnis.
✅ Besonders interessant für Unternehmen, die jetzt in Technik, Maschinen oder E‑Fahrzeuge investieren möchten.
📌 Alle Details, Rechenbeispiele und einen Praxisrechner finden Sie hier:
➡️ Degressive Abschreibung 2025–2027: So sparst du sofort Steuern

Was tun, wenn mein Wirtschaftsgut nicht in der Tabelle steht?
Dann hilft ein Blick auf vergleichbare Einträge oder eine realistische, dokumentierte Schätzung der Nutzungsdauer – im Zweifel den Steuerberater fragen.
Wie läuft die AfA bei gebrauchten Wirtschaftsgütern?
Hier gilt die noch verbleibende Restnutzungsdauer.
Sonderfälle:
Für komplexe Geräte (z. B. Maschinen mit mehreren Komponenten) gibt es oft spezielle Hinweise zur gemeinsamen oder getrennten Abschreibung.
Die AfA-Tabelle bietet Ihnen als Unternehme oder Selbstständiger eine klare Orientierung für die steuerliche Abschreibung Ihrer Investitionen.
Ob Baucontainer, PC oder Fahrzeug: Mit der passenden Nutzungsdauer aus der Tabelle sind Sie bei jeder Betriebsprüfung auf der sicheren Seite.
Extra-Tipp: Mit Clean Invoice organisieren Sie Ihr gesamtes Büro ganz einfach digital – inklusive revisionssicherer Dokumentation.
🚀 Kurzüberblick AfA – auf einen Blick:
- AfA = „Absetzung für Abnutzung“ (Abschreibung)
- Offizielle Tabellen beim BMF
- Nutzungsdauer und AfA-Satz sind für jedes Wirtschaftsgut festgelegt
- Abschreibung: Kosten werden über die Jahre verteilt, Steuerlast sinkt
- Neu: Degressive Abschreibung 2025–2027 bietet mehr Liquidität und schnellere Steuerersparnis
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Hinweis: Diese Information ersetzt keine individuelle Steuerberatung.