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Die Bundesregierung beschloss im Investitionsbooster umfassende Steuerreformen – darunter auch eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer. Ab 1. Januar 2028 sinkt der Satz von aktuell 15 % auf 10 % – jeweils um 1 % pro Jahr, sodass Kapitalgesellschaften ab 2032 wesentlich entlastet werden. Auch bei thesaurierten Gewinnen von Personengesellschaften gibt es kürzere Fristen zur Steuerersparnis.
Die geplante Körperschaftsteuer-Senkung ab 2028 ist ein längerfristiger Investitionsschub für Kapitalgesellschaften. Wer frühzeitig strategisch Gewinne steuert und Rücklagen bildet, profitiert von zusätzlicher Liquidität und hervorgehobener Wettbewerbsfähigkeit.