Koerperschaftsteuer ab 2028 senken – Investitionsboost für Kapitalgesellschaften
Erfahre, wie die Koerperschaftsteuer von 15 % auf 10 % gesenkt wird – Schritt für Schritt ab 2028. Mehr Planungssicherheit für GmbHs & Co. KG.
Die Bundesregierung beschloss im Investitionsbooster umfassende Steuerreformen – darunter auch eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer. Ab 1. Januar 2028 sinkt der Satz von aktuell 15 % auf 10 % – jeweils um 1 % pro Jahr, sodass Kapitalgesellschaften ab 2032 wesentlich entlastet werden. Auch bei thesaurierten Gewinnen von Personengesellschaften gibt es kürzere Fristen zur Steuerersparnis.
Wie läuft die Senkung?
- 2028: Körperschaftsteuer sinkt auf 14 %
- 2029: 13 %
- 2030: 12 %
- 2031: 11 %
- 2032: 10 %
- Gesamtsteuerbelastung: Fällt von bisher ~30 % (inkl. Soli & Gewerbesteuer) auf knapp 25 % ab 2032 :
Warum ist das relevant?
- Mehr Liquidität durch geringere Steuerlast für GmbHs, AGs, UGs etc.
- Planungssicherheit wirkt langfristig für Reinvestitionen
- Wettbewerbsfähigkeit steigt, da Deutschland vergleichbare Steuersätze wie die Nachbarn erhält
Beispiel: GmbH mit 300.000 € Gewinn
Jahr | Körperschaftsteuersatz | Steuerlast (€) |
---|---|---|
2027 | 15 % | 45.000 |
2028 | 14 % | 42.000 |
2029 | 13 % | 39.000 |
2030 | 12 % | 36.000 |
2031 | 11 % | 33.000 |
2032 | 10 % | 30.000 |
➡️ In nur 5 Jahren sinkt die Steuerlast um 15.000 € jährliche Entlastung.
Thesaurierung bei Personengesellschaften
- Der Thesaurierungssteuersatz sinkt 2028/29 auf 27 %, 2030/31 auf 26 %, ab 2032 auf 25 %
- Ideal für Einzelunternehmen & GbR, die Gewinne im Betrieb lassen wollen
Was du jetzt tun solltest:
- Gewinnverwendungsplanung anpassen: Ausschüttung oder thesaurieren?
- Reinvestition zeitlich planen: Vorausdenken bis 2028 lohnt sich
- Steuerberater einbinden: Optionen zur Gewinnthesaurierung prüfen
- Kommunikation an Stakeholder: Hinweis auf steuerliche Entlastungen bei Investoren & Banken
🔍 Externe Quellen & weiterführende Artikel
- Bundesregierung: Investitionssofortprogramm vom Kabinett beschlossen
- Bundesfinanzministerium: Wachstumsbooster für Wirtschaft
- Handelsblatt: Steuersenkungen bis 2032 im Überblick
Fazit
Die geplante Körperschaftsteuer-Senkung ab 2028 ist ein längerfristiger Investitionsschub für Kapitalgesellschaften. Wer frühzeitig strategisch Gewinne steuert und Rücklagen bildet, profitiert von zusätzlicher Liquidität und hervorgehobener Wettbewerbsfähigkeit.
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