Koerperschaftsteuer ab 2028 senken – Investitionsboost für Kapitalgesellschaften
Erfahre, wie die Koerperschaftsteuer von 15 % auf 10 % gesenkt wird – Schritt für Schritt ab 2028. Mehr Planungssicherheit für GmbHs & Co. KG.
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Die Bundesregierung beschloss im Investitionsbooster umfassende Steuerreformen – darunter auch eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer. Ab 1. Januar 2028 sinkt der Satz von aktuell 15 % auf 10 % – jeweils um 1 % pro Jahr, sodass Kapitalgesellschaften ab 2032 wesentlich entlastet werden. Auch bei thesaurierten Gewinnen von Personengesellschaften gibt es kürzere Fristen zur Steuerersparnis.
Jahr | Körperschaftsteuersatz | Steuerlast (€) |
---|---|---|
2027 | 15 % | 45.000 |
2028 | 14 % | 42.000 |
2029 | 13 % | 39.000 |
2030 | 12 % | 36.000 |
2031 | 11 % | 33.000 |
2032 | 10 % | 30.000 |
➡️ In nur 5 Jahren sinkt die Steuerlast um 15.000 € jährliche Entlastung.
Die geplante Körperschaftsteuer-Senkung ab 2028 ist ein längerfristiger Investitionsschub für Kapitalgesellschaften. Wer frühzeitig strategisch Gewinne steuert und Rücklagen bildet, profitiert von zusätzlicher Liquidität und hervorgehobener Wettbewerbsfähigkeit.
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