Ab dem 1. Juli 2025 bringt die Bundesregierung eine der stärksten steuerlichen Maßnahmen der letzten Jahre auf den Weg: Die degressive Abschreibung. Unternehmen, Selbstständige und Handwerksbetriebe können künftig 30 % ihrer Investitionskosten direkt im ersten Jahr absetzen – statt diese wie bisher über Jahre zu verteilen. Damit sinkt sofort die Steuerlast und es entsteht ein echter Investitions-Booster.
Die degressive Abschreibung (AfA) – in der Praxis häufig auch geometrisch-degressive Abschreibung genannt – erlaubt es dir, in den ersten Jahren mehr von deinen Investitionskosten steuerlich geltend zu machen als bei der linearen Methode, weil nicht ein fixer Jahresbetrag, sondern ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben wird; ab dem 01.07.2025 gilt hierfür ein Abschreibungssatz maximal 30 % pro Jahr auf den Restwert. Dieses degressive Verfahren („afa degressive“) bildet die ökonomische Realität vieler Investitionen ab: Der Nutzen eines Gutes ist zu Beginn häufig am höchsten, daher fallen die Abschreibungen anfänglich stärker ins Gewicht und nehmen im Zeitverlauf ab. Im Gegensatz zur linearen Methode, bei der die Abschreibungsbeträge konstant sind, verschiebt die degressive Abschreibungsmethode die steuerliche Wirkung nach vorn – was die Liquidität im Anschaffungsjahr und in den Folgejahren deutlich entlastet und Investitionen planbarer macht.
Gültig für:
- 🛠️ bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
(z. B. Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Tablets, Werkzeuge)
- 📅 Investitionen zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027
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Bei der degressiven AfA wird jedes Jahr ein Prozentsatz vom Restbuchwert angesetzt. Dadurch sind die Abschreibungsbeträge am Anfang hoch und sinken über die Jahre. Das führt zu einer früheren steuerlichen Entlastung und verbessert die Liquidität. In der Praxis beginnt die AfA mit Inbetriebnahme des Gutes und läuft bis zur vollständigen Absetzung bzw. bis zu Verkauf oder Entnahme. Das Vorgehen ist im Rechnungswesen als gängige Methode anerkannt und im Anlagenverzeichnis transparent dokumentierbar.
Du kaufst im August 2026 eine Maschine für 30.000 € netto.
Jahr | Berechnung | Abschreibung |
---|
1 | 30 % von 30.000 € | 9.000 € |
2 | 30 % von 21.000 € | 6.300 € |
3 | 30 % von 14.700 € | 4.410 € |
Summe in 3 Jahren: 💡über 19.000 € steuerlich wirksam.
Zum Vergleich: Bei linearer Abschreibung (z. B. 6 Jahre) hättest du nur 15.000 € geltend gemacht.
** 📊 Vergleich: Degressive vs. Lineare Abschreibung bei einer Investition von 30.000 €**
Die Grafik zeigt den Unterschied zwischen der linearen und der degressiven Abschreibung am Beispiel einer typischen Maschine mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren. Während bei der linearen Methode jährlich gleichbleibend 5.000 € abgeschrieben werden, erlaubt die degressive Abschreibung ab Juli 2025, im ersten Jahr 30 % (also 9.000 €) sofort steuerlich geltend zu machen. In den Folgejahren sinkt der Abschreibungswert, dennoch ergibt sich eine deutlich schnellere Entlastung in den ersten Jahren.
👉 Maschinen zählen laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums und sind geeignet fürs degressive Verfahren typischerweise zur Kategorie „allgemein verwendbare Anlagegüter“ und werden über 6 Jahre abgeschrieben.
Die degressive Methode eignet sich besonders für Investitionen in digitale Ausstattung, Fahrzeuge oder Maschinen, die in den ersten Jahren den größten wirtschaftlichen Nutzen bringen.
Wichtig ist die Bemessungsgrundlage: Nebenanschaffungskosten (Lieferung, Montage, Inbetriebnahme) erhöhen sie; Rabatte/Skonti mindern sie. Bei gemischter Nutzung ist die AfA anteilig anzusetzen. Damit du die Effekte präzise planen kannst, empfiehlt sich ein Cashflow-Modell über mehrere Jahre, das degressive AfA und lineare Alternative gegenüberstellt.
- ✅ Schnelle Steuerentlastung: Du reduzierst dein zu versteuerndes Einkommen im selben Jahr.
- ✅ Mehr Liquidität: Du hast mehr verfügbares Kapital für laufende Kosten oder weitere Investitionen.
- ✅ Einfach umsetzbar: Keine Sonderanträge – die Regelung ist steuerrechtlich standardisiert.
Aus finanzwirtschaftlicher Sicht steigt der Barwert des Steuervorteils („Tax Shield“), weil die Abschreibungen zeitlich vorgezogen werden. Gerade bei höheren Kapitalkosten ist der Liquiditätseffekt in den ersten Jahren strategisch relevant: Du kannst schneller Folgeinvestitionen anstoßen, Wachstum finanzieren oder Risiken abfedern. Das verbessert Kennzahlen wie den operativen Cashflow und reduziert den externen Finanzierungsbedarf.
✅ Vorteile :
- Besonders attraktiv für kurzfristig nutzbare Anschaffungen
- Du kannst später freiwillig auf lineare Abschreibung wechseln
- Gilt auch für Gebrauchtgüter (sofern betriebsnotwendig und abschreibbar)
Planungssicherheit: Weil bei der degressiven Abschreibung jedes Jahr derselbe Prozentsatz auf den Restbuchwert angewendet wird, lassen sich Abschreibungsbetrag und Ergebniseffekte zuverlässig im Voraus kalkulieren. Das erleichtert Forecasts, Budgets und die Abstimmung mit Finanzierungspartnern – auf Monats- wie auf Jahresbasis.
Kombinierbar mit Finanzierung/Leasing: Die AfA richtet sich stets nach den Anschaffungskosten und der gewählten Methode, unabhängig von Zahlungsplänen oder Ratenverläufen. Im Rahmen der Buchhaltung werden Zinsanteile getrennt vom Abschreibungsaufwand erfasst; die Vermögensminderung folgt den AfA-Regeln, nicht dem Tilgungsprofil. Das sorgt für saubere Transparenz im Reporting.
Skalierbar für große Investitionsprogramme: Ob Maschinenpark, Fahrzeugflotte oder IT-Rollout – die degressive Abschreibungsmethode lässt sich problemlos auf viele Einzelgüter übertragen. Der degressive Abschreibungssatz erzeugt in Summe einen starken, frühen Liquiditätshebel, der insbesondere bei größeren Ticketgrößen strategische Entscheidungen beschleunigen kann.
⚠️ Einschränkungen & Hinweise:
- Gilt nicht für unbewegliche Güter wie Immobilien oder Grundstücke
- Nur innerhalb des befristeten Zeitraums (bis Ende 2027)
- Die Güter müssen betrieblich genutzt werden

- Nachträgliche Herstellkosten (z. B. Aufrüstungen) erhöhen die Basis und laufen ab Erweiterung mit.
- Immaterielle Güter sind i. d. R. nicht erfasst, sofern sie nicht als beweglich gelten.
- Dokumentation: Rechnungen, Inbetriebnahme- und Nutzungsnachweise sowie die AfA-Parameter im Anlagenspiegel sauber festhalten.
- Investitionen prüfen: Welche geplanten Anschaffungen könnten vorgezogen werden?
- Kaufzeitpunkt planen: Möglichst ab dem 01.07.2025 kaufen
- Steuerberatung einbeziehen: Prüfung auf degressive AfA-Fähigkeit
- Liquiditätsvorteil kalkulieren: Höherer Cashflow bei hoher Abschreibung
- Wechseloption prüfen: Ab Jahr 3 ggf. auf lineare Methode umstellen
Vertiefung:
- Portfolio-Sicht: Liste alle Projekte der nächsten 24–36 Monate und priorisiere nach wirtschaftlichem Nutzen und AfA-Effekt.
- Beschaffungsfenster: Bestellung, Lieferung und Inbetriebnahme so timen, dass der Begünstigungszeitraum eingehalten wird.
- Compliance-Check: Nutzungsdauer und Einstufung als bewegliches Anlagegut anhand der AfA-Tabellen plausibilisieren.
- Modellierung: Erstelle ein Szenario „degressiv vs. linear“ mit Fokus auf Restbuchwert, Zinslast und Steuerquote.
- Wechselregel definieren: Klare Kriterien festlegen, um den Zeitpunkt methodisch zu bestimmen (siehe Wechselstrategie).
Kernaussage: Häufig ist es sinnvoll, zunächst degressiv vorzugehen und später auf linear zu wechseln. Der optimale Zeitpunkt ist erreicht, wenn die lineare Jahres-AfA auf den Restbuchwert höher ist als die degressive AfA des gleichen Jahres.
Vorgehensweise:
- Restbuchwert am Periodenende bestimmen.
- Vergleichen:
- Degressiv im Folgejahr = Prozentsatz × Restbuchwert.
- Linear im Folgejahr = Restbuchwert ÷ Restnutzungsdauer.
- Wechsel vornehmen, sobald linear > degressiv (einmalig und unwiderruflich).
Nutzen:
- Steuer-Frontload in den ersten Jahren.
- Glättung der Aufwendungen danach.
- Planbare Liquidität durch stabilere Jahreswerte.
Hinweis: Den Wechselbeschluss samt Wechseljahr, Restnutzungsdauer und angewandtem Satz transparent dokumentieren.
Anlagenstammdaten (Buchhaltung):
- Anschaffungskosten (netto) inkl. Nebenkosten, Anschaffungsdatum/Inbetriebnahme, Nutzungsdauer, Methode, degressiver Abschreibungssatz (z. B. 30 %), ggf. Wechseljahr.
Typische Buchungen:
- Zugang: Maschinen an Verbindlichkeiten/Bank (netto) sowie Vorsteuer an Verbindlichkeiten/Bank.
- Periodische AfA: Abschreibungen auf Sachanlagen an Kumulierte AfA Maschinen (Betrag gemäß Methode).
Software-Hinweis zur degressiven Methode
Viele Lösungen unterstützen die Parametrisierung der degressiven Abschreibungsmethode out of the box (z. B. Clean Invoice; vergleichbar auch sevdesk). Wichtig ist, dass das System Restbuchwert, Abschreibungsbetrag je Periode und den Wechsel korrekt nachhält.

Rechtlicher Rahmen:
Steuerlich maßgeblich ist § 7 EStG (AfA). Im aktuellen Paket gilt ein Abschreibungssatz maximal 30 % – also ein geometrisch-degressives Vorgehen auf den Restwert pro Jahr.
Varianten der Degression:
- Geometrisch-degressive Abschreibung: fester Prozentsatz auf den Restbuchwert (Standard der aktuellen Regelung).
- Arithmetisch-degressive Abschreibung: jährlich fallender Betrag; spielt steuerlich eine untergeordnete Rolle.
- Synonym: degressives Verfahren im Steuerkontext.
Abgrenzung zu Alternativen:
- GWG/Sammelposten: Für geringwertige Anschaffungen kann Sofortabzug sinnvoller sein.
- § 7g EStG (IAB/Sonder-AfA): Kann – bei Erfüllung der Voraussetzungen – zusätzliche Vorzieheffekte erzeugen; stets einzelfallbezogen prüfen.
- Bei Finanzierung/Leasing sind AfA und Zinsen getrennt zu betrachten.
Leistungsbezogene Abschreibung (v. a. für PKW):
Die leistungsbezogene Abschreibung orientiert sich nicht an Zeit, sondern an der tatsächlich erbrachten Leistung des Wirtschaftsguts. Rechtlich möglich nach EStG, wird anstelle von Jahren eine verbrauchsabhängige Bezugsgröße zugrunde gelegt – bei PKW typischerweise die gefahrenen Kilometer. In der Praxis wird zu Beginn die voraussichtliche Gesamtleistung des Fahrzeugs realistisch geschätzt (z. B. 200.000 km). Aus den Anschaffungskosten wird ein Abschreibungssatz je Einheit ermittelt (Anschaffungskosten ÷ Gesamtkilometer). Jährlich wird dann genau der Betrag abgeschrieben, der der tatsächlichen Nutzung entspricht (Jahreskilometer × Satz je km). Voraussetzung ist eine lückenlose Dokumentation der Leistung – etwa über Fahrtenbuch, Telematik oder Werkstattberichte – sowie die fortlaufende Überprüfung der Gesamtlaufleistungsprognose. Die Methode ist insbesondere für fahrleistungsintensive PKW-Flotten, Zustell- und Servicefahrzeuge interessant, weil sie die Wertminderung realitätsnah abbildet und die Aufwände mit der Ertragsgenerierung koppelt. Wer planmäßig stark schwankende Nutzung erwartet, kann so Ergebnisvolatilität reduzieren und eine faire Zuordnung von Kosten zu Perioden erreichen; die degressive Abschreibung bleibt jedoch oft attraktiver, wenn frühe Liquiditätsvorteile im Vordergrund stehen.
Begriffsklarheit:
Du begegnest in Fachtexten auch Bezeichnungen wie geometrisch-degressive, degressive Abschreibungssatz, degressive Abschreibungsmethode oder degressive Afa. Gemeint ist stets das Prinzip, dass die AfA prozentual vom Restwert berechnet wird.

Mit der degressiven Abschreibung ab Juli 2025 setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für Investitionsbereitschaft im Mittelstand. Für Handwerker, Dienstleister und kleine Unternehmen entsteht eine echte Chance, Betriebsmittel schneller steuerlich geltend zu machen – und damit Liquidität frühzeitig zu sichern.
Wer frühzeitig plant und investiert, profitiert doppelt: von sofortiger Steuerersparnis und langfristiger Wettbewerbsfähigkeit. Ergänzend lohnt sich eine strukturierte Wechselstrategie (zunächst degressiv, später linear), die Restbuchwerte und Nutzungsdauern transparent einbindet. In der Praxis zahlt es sich aus, AfA-Varianten (inkl. leistungsbezogener Abschreibung bei PKW), GWG/Sammelposten sowie mögliche § 7g EStG-Optionen im Gesamtbild zu modellieren – idealerweise mit sauberer Buchhaltung, klarer Dokumentation und belastbaren Cashflow-Szenarien. So wird die degressive Abschreibungsmethode nicht nur zum steuerlichen Entlastungsinstrument, sondern zum Strategiewerkzeug für nachhaltiges Wachstum.
Wer kann die dies 2025 nutzen?
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 in neue bewegliche Wirtschaftsgüter investieren, können die degressive Abschreibung anwenden.
Für welche Wirtschaftsgüter ist diese Art der Afa zulässig?
Zugelassen sind bewegliche Anlagegüter wie Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, IT-Technik, Werkzeuge oder Betriebs- und Geschäftsausstattung. Immobilien sind ausgeschlossen.
Wie funktioniert die degressive Abschreibung?
Im ersten Jahr können bis zu 30 % der Anschaffungskosten steuermindernd angesetzt werden. In den Folgejahren werden jeweils 30 % vom verbleibenden Restbuchwert abgeschrieben.
Gilt die Regelung auch für gebrauchte Güter?
Nein. Die degressive Abschreibung 2025 ist ausschließlich für neue, erstmals angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter möglich. Einzelfälle (z. B. Vorführgeräte) bitte individuell steuerlich prüfen.
Kann man von der degressiven auf die lineare Abschreibung wechseln?
Ja, ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist grundsätzlich zulässig – allerdings nur einmal und unwiderruflich während der Nutzungsdauer. Wechsle in dem Jahr, in dem die lineare Jahres-AfA auf den Restbuchwert höher ist als die degressive Alternative.
Gibt es eine Höchstgrenze für die degressive AfA?
Es gibt keine absolute Obergrenze für die Investitionssumme. Maßgeblich ist der Netto-Anschaffungspreis des jeweiligen Wirtschaftsgutes und der degressive Abschreibungssatz (aktuell maximal 30 %).
Was passiert beim Verkauf oder bei der Entnahme des Gutes?
Beim Verkauf oder bei Entnahme wird der Restbuchwert zum Zeitpunkt des Vorgangs angesetzt; etwaige Gewinne sind zu versteuern. Bitte den Vorgang (Zeitpunkt, Erlös, Restwert) sauber dokumentieren.
Wie lange gilt die neue Regelung dazu?
Die Sonderregelung gilt für Anschaffungen und Fertigstellungen im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Danach greifen wieder die regulären Regeln.
Wie wirkt sich Leasing/Finanzierung aus?
Unabhängig von der Zahlungsweise richtet sich die AfA nach den Anschaffungskosten und der Zuordnung zum Anlagevermögen. Zins- und Gebührenanteile werden separat als Aufwand erfasst.
Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
Rechnungen, Liefer-/Inbetriebnahmebelege, Kauf-/Leasingverträge, Anlagenspiegel, AfA-Parameter (Methode, Satz, Wechseljahr). So bleibt die Behandlung gegenüber Finanzamt und Buchhaltung nachvollziehbar.
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