Degressive Abschreibung 2025–2027: So sparst du sofort Steuern - Investitionen
Ab Juli 2025 kannst du 30 % deiner Investitionen sofort abschreiben. Nutze die degressive Abschreibung als steuerlichen Investitions-Booster!
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Die AfA Tabelle 2025 bietet eine Übersicht über die steuerlich anerkannte Nutzungsdauer und Abschreibungssätze für alle wichtigen Wirtschaftsgüter. Beispiele, Anwendung und die neue degressive Abschreibung 2025–2027 – kompakt und verständlich erklärt.
Ab dem 1. Juli 2025 bringt die Bundesregierung eine der stärksten steuerlichen Maßnahmen der letzten Jahre auf den Weg: Die degressive Abschreibung. Unternehmen, Selbstständige und Handwerksbetriebe können künftig 30 % ihrer Investitionskosten direkt im ersten Jahr absetzen – statt diese wie bisher über Jahre zu verteilen. Damit sinkt sofort die Steuerlast und es entsteht ein echter Investitions-Booster.
Die degressive Abschreibung (AfA) erlaubt es dir, in den ersten Jahren mehr von deinen Investitionskosten steuerlich geltend zu machen als bei der linearen Methode.
Gültig für:
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Du kaufst im August 2026 eine Maschine für 30.000 € netto.
Jahr | Berechnung | Abschreibung |
---|---|---|
1 | 30 % von 30.000 € | 9.000 € |
2 | 30 % von 21.000 € | 6.300 € |
3 | 30 % von 14.700 € | 4.410 € |
Summe in 3 Jahren: 💡über 19.000 € steuerlich wirksam.
Zum Vergleich: Bei linearer Abschreibung (z. B. 6 Jahre) hättest du nur 15.000 € geltend gemacht.
** 📊 Vergleich: Degressive vs. Lineare Abschreibung bei einer Investition von 30.000 €**
Die Grafik zeigt den Unterschied zwischen der linearen und der degressiven Abschreibung am Beispiel einer typischen Maschine mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren. Während bei der linearen Methode jährlich gleichbleibend 5.000 € abgeschrieben werden, erlaubt die degressive Abschreibung ab Juli 2025, im ersten Jahr 30 % (also 9.000 €) sofort steuerlich geltend zu machen. In den Folgejahren sinkt der Abschreibungswert, dennoch ergibt sich eine deutlich schnellere Entlastung in den ersten Jahren.
👉 Maschinen zählen laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums typischerweise zur Kategorie „allgemein verwendbare Anlagegüter“ und werden über 6 Jahre abgeschrieben.
Die degressive Methode eignet sich besonders für Investitionen in digitaler Ausstattung, Fahrzeuge oder Maschinen, die in den ersten Jahren den größten wirtschaftlichen Nutzen bringen.
Mit der degressiven Abschreibung ab Juli 2025 setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für Investitionsbereitschaft im Mittelstand. Für Handwerker, Dienstleister und kleine Unternehmen entsteht eine echte Chance, Betriebsmittel schneller abzuschreiben – und damit bares Geld zu sparen.
Wer frühzeitig plant und investiert, profitiert doppelt: von sofortiger Steuerersparnis und langfristiger Wettbewerbsfähigkeit.
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 in neue bewegliche Wirtschaftsgüter investieren, können die degressive Abschreibung anwenden.
Zugelassen sind bewegliche Anlagegüter wie Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, IT-Technik, Werkzeuge oder Betriebs- und Geschäftsausstattung. Immobilien sind ausgeschlossen.
Im ersten Jahr können bis zu 30 % der Anschaffungskosten steuermindernd angesetzt werden. In den Folgejahren werden jeweils 30 % vom verbleibenden Restbuchwert abgeschrieben.
Nein. Die degressive Abschreibung 2025 ist ausschließlich für neue, erstmals angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter möglich.
Ja, ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist grundsätzlich zulässig – allerdings nur einmal und unwiderruflich während der Nutzungsdauer.
Der Gesetzgeber hat keine absolute Höchstgrenze für die Investitionssumme festgelegt. Die Abschreibung ist auf den Netto-Anschaffungspreis des jeweiligen Wirtschaftsgutes begrenzt.
Bei Verkauf oder Entnahme muss der Restbuchwert zum Zeitpunkt des Vorgangs steuerlich erfasst werden. Eventuelle Gewinne sind zu versteuern.
Die Sonderregelung gilt für Anschaffungen und Fertigstellungen im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Danach greift wieder die reguläre Abschreibungsregelung.
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